Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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2 Die einzelnen Abkommen

2.1 Institutionelle Elemente

2.1.1 Zusammenfassung

Fünf der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU erlauben der Schweiz gegenwärtig eine Teilnahme am Binnenmarkt der EU: das Abkommen über die Freizügigkeit44 (FZA), das Abkommen über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse45 (LandVA), das Abkommen über den Luftverkehr46 (LuftVA), das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen47 (MRA) und das Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen48 (Landwirtschaftsabkommen). Diese fünf Binnenmarktabkommen enthalten institutionelle Bestimmungen, welche die Aktualisierung der Abkommen aufgrund der Weiterentwicklung des Rechts der Parteien, ihre Auslegung, ihre Anwendung und Überwachung sowie die Streitbeilegung betreffen. Aktuell sind diese Abkommen statisch, das heisst, ihre Aktualisierung hängt vom Willen der Parteien ab, und die Streitbeilegung erfolgt ausschliesslich auf diplomatisch-politischer Ebene. Mit der statischen Natur der Abkommen ist das Risiko verbunden, dass die Rechtslage in der Schweiz und in der EU als Folge unterschiedlicher Entwicklungen divergiert, was zu Rechtsunsicherheiten führen kann. Da die Streitbeilegung zudem auf die diplomatisch-politische Ebene beschränkt ist, besteht die Gefahr, dass Differenzen zwischen den Parteien ungelöst bleiben.

Im Anschluss an Gespräche, die seit 2006 geführt wurden, nahmen die Schweiz und die EU 2014 Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen auf (s. Ziff. 2.1.2.2). Am 26. Mai 2021 beschloss der Bundesrat, den Entwurf des institutionellen Rahmenabkommens nicht zu unterzeichnen, weil er zum Schluss gekommen war, dass in einigen Schlüsselfragen im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit, dem Lohnschutz und den staatlichen Beihilfen weiterhin substanzielle Differenzen bestanden. Die EU hielt an ihrer Position, die sie bereits während der Verhandlungen über den Entwurf des institutionellen Rahmenabkommens vertreten hatte, fest und verknüpfte die Aktualisierung der bestehenden Binnenmarktabkommen, den Abschluss neuer Binnenmarktabkommen und die Zusammenarbeit mit der Schweiz in verschiedenen Bereichen wie der Forschung mit der Lösung betreffend die institutionellen Fragen und die staatlichen Beihilfen.

Der Bundesrat nahm eine Evaluation seiner Europapolitik vor. Er wollte Lösungen finden, die es ermöglichen, den bilateralen Weg mit der EU zu stabilisieren und weiterzuentwickeln. Insbesondere wollte er der Schweiz eine hindernisfreie Teilnahme am EU-Binnenmarkt in den von den bestehenden Binnenmarktabkommen abgedeckten Bereichen sichern und künftig neue Abkommen abschliessen, unter gleichzeitiger Wahrung der Funktionsweise der Institutionen der Schweiz, insbesondere der Grundsätze der direkten Demokratie, des Föderalismus und der Unabhängigkeit des Landes. Der Bundesrat beschloss deshalb, die institutionellen Elemente in einen Paketansatz

44 SR 0.142.112.681

45 SR 0.740.72

46 SR 0.748.127.192.68

47 SR 0.946.526.81

48 SR 0.916.026.81