Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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Die vorliegenden Abkommen sichern die verfassungsmässigen Kompetenzen der Kantone, der Bundesversammlung, der Gerichte und des Bundesrates. Die durch die Bundesverfassung garantierten Initiativ- und Referendumsrechte (Art. 136 Abs.2 BV) sind weiterhin in vollem Umfang gewährleistet. Weder die einzelnen Abkommen noch die darin enthaltenen institutionellen Elemente verhindern, dass eine Volksinitiative lanciert werden kann, die sich gegen die Übernahme einer relevanten Weiterentwicklung des EU-Rechts in das betroffene Abkommen richtet, sofern sie die bekannten verfassungsrechtlichen Gültigkeitsvoraussetzungen erfüllt. Ebenso wird gegen eine solche Rechtsübernahme beziehungsweise ein in diesem Zusammenhang erforderliches neues Gesetz oder eine erforderliche Gesetzesanpassung wie bisher das Referendum ergriffen werden können.
Damit ist es der Schweiz gelungen, ihr Kernziel mit Blick auf ihre Beziehungen zur EU zu erreichen: Eine bestmögliche gegenseitige Beteiligung an klar definierten Bereichen des Binnenmarkts sowie Kooperation in ausgewählten Interessenbereichen, unter Wahrung des grösstmöglichen politischen Handlungsspielraums.
Ebenso wie beim Abschluss vorangehender Abkommen mit der EU werden weitere europapolitische Schritte durch die vorliegenden Abkommen in keiner Weise präjudiziert.
1.6.2 Wirtschaftliche Würdigung
Für die Leistungsfähigkeit einer offenen Volkswirtschaft wie der Schweiz, die über keine bedeutenden natürlichen Ressourcen und einen nur begrenzten Binnenmarkt verfügt, ist der Zugang zu ausländischen Märkten unabdingbar. Im Vergleich zu ähnlich grossen Volkswirtschaften weist die Schweiz eine relativ hohe Diversifikation ihrer Handelspartner auf. Die EU ist jedoch mit einem Anteil von rund 59 % am Warenhandel die mit Abstand wichtigste Handelspartnerin der Schweiz. Die Zusammenarbeit mit den Nachbarn widerspiegelt sich in eng verflochtenen Wirtschafts- und Wissenschaftsbeziehungen. Das Warenhandelsvolumen der Schweiz mit der EU (rund 300 Mrd. CHF im Jahr 2023) ist fünfmal grösser als jenes mit den USA (63 Mrd. CHF) und neunmal grösser als mit der Volksrepublik China (33 Mrd. CHF).42 Allein der Warenhandel mit den Grenzregionen der Schweiz übertrifft denjenigen mit den USA.43 Ähnlich bedeutsame Verflechtungen bestehen in den Arbeits- und Kapitalmärkten. (s. Ziff. 3.3)
Angesichts dieser wirtschaftlichen Zusammenhänge soll das Paket Schweiz–EU die Wirtschaftsbeziehungen der Schweiz mit einem der grössten Binnenmärkte der Welt stabilisieren und weiterentwickeln. Es sichert die sektorielle Teilnahme am EU-Binnenmarkt in den bisherigen Bereichen der Bilateralen I und dehnt diese Teilnahme
42 Abrufbar unter www.eda.admin.ch/europa > Publikationen > Schweiz-EU in Zahlen (basierend auf Total 1, ohne Gold, 2023).
43 Daten gemäss Rückmeldungen der Schweizer Botschaften, auf Basis der nachfolgenden Quellen: Französischer Zoll (www.lekiosque.finance.gouv.fr), Italienisches Statistikamt (www.coeweb.istat.it), Österreichische Bundesländer (www.wko.at), Deutsche Bundesländer (www.statistik-bw.de und www.export-app.de). Für Umrechnung von EUR in CHF wurde der durchschnittliche Wechselkurs von 2023 von 0,97 verwendet (Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV).