Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Tönner, Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA), Nacht- und Sonntagsfahrverbot, kein Ausbau der Strassenkapazität durch die Alpen (völkerrechtliche Absicherung der Alpeninitiative). So kann die Schweiz ihre Verlagerungspolitik von der Strasse auf die Schiene absichern. Der Service public im nationalen Fern-, Regional- und Ortsverkehr bleibt uneingeschränkt Sache der Schweiz. Er ist nicht von den Regeln im Abkommen betroffen. Die fortgesetzte Zusammenarbeit mit der EU-Eisenbahnagentur (ERA) vereinfacht die Zertifizierung von Schweizer Rollmaterial und hilft dem Industriestandort Schweiz.

- Luftverkehr: Das Abkommen gewährleistet ein hohes Sicherheitsniveau im Flugverkehr, eine bessere und sichere Anbindung ins Ausland und räumt schweizerischen Fluggesellschaften im EU-Raum neuerdings auch das Kabotagerecht ein. Schweizer Fluggesellschaften sind auf dem EU-Markt den EU-Gesellschaften gleichgestellt (z.B. freie Wahl und Anzahl der Destinationen, freie Preisfestsetzung). Dies erlaubt tiefe Preise und eine enge Anbindung ans kontinentale Verkehrsnetz. Die Schweizer Teilnahme an der Europäischen Agentur für Flugsicherheit ist abgesichert und sorgt für ein hohes Sicherheitsniveau. Die Konsumentinnen und Konsumenten verfügen über die gleichen Passagierrechte wie in der EU, unter anderem werden sie bei Annullierungen und Verspätungen entschädigt. Die Mitwirkungsrechte (decision shaping) der Schweiz bei der Rechtsentwicklung im Bereich des Luftverkehrs werden abgesichert. Die Schweizer Industrie ist berechtigt zur Teilnahme am Programm für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3, Single European Sky Air Traffic Management Research).

- Schweizer Beitrag: Mit dem Schweizer Beitrag investiert die Schweiz seit 2007 in die Stabilität und den Zusammenhalt in Europa. Auch die EWR/EFTA-Staaten Norwegen, Liechtenstein und Island, die wie die Schweiz keine EU-Mitglieder sind, leisten einen Beitrag. Da sie stärker in den Binnenmarkt integriert sind, fallen ihre Beiträge trotz kleinerer Wirtschaftsstärke höher aus als der Schweizer Beitrag von 350 Millionen Franken pro Jahr von 2030–2036. Norwegen beispielsweise bezahlt bereits heute umgerechnet 430 Millionen Franken pro Jahr, obwohl das BIP der Schweiz fast doppelt so gross ist. Der Schweizer Beitrag trägt dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Ungleichheit in der EU zu reduzieren und auf wichtige gemeinsame Herausforderungen, beispielsweise im Bereich Migration, zu reagieren. Er stärkt zudem unmittelbar die bilateralen Beziehungen der Schweiz mit den Partnerstaaten. Das kommt auch der Schweiz und ihrer Wirtschaft zugute.

Das Interesse der EU an vorhersehbaren und stabilen Beziehungen mit der Schweiz, auch mit Blick auf bestehende und zukünftige Herausforderungen, dürfte ausschlaggebend gewesen sein, dass sie Schweizer Forderungen in diesen Bereichen entgegenkam. Ebenso spielte die zeitliche Komponente in der Endphase der Verhandlungen eine Rolle: Die Europäische Kommission unter der Leitung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen war bestrebt, die Verhandlungen mit der Schweiz noch in der alten Legislatur (vor Ende 2024) abzuschliessen. Auch dank eines parallelen Verhandlungsabschlusses in allen Bereichen konnte der im Mandat definierte Interessenausgleich mit der EU erreicht werden. Dazu kommen innenpolitische Begleitmassnahmen in spezifischen Anliegen, die das Gesamtergebnis ergänzen.