Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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Unterstützungsmassnahmen zur Folge haben. Zudem beruht das Schweizer Engagement weiterhin auf Transparenz, Resultatorientierung, Rechenschaftsablegung, Eigenverantwortung, Einbezug sozial benachteiligter Gruppen, Geschlechtergerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Die für den Kohäsionsteil gültigen Umsetzungsprinzipien (s. Ziff. 2.10.9.1.2) gelten auch für den Bereich Migration.
Generelle Durchführung
Im Rahmen der Umsetzung des vom Parlament bewilligten Verpflichtungskredits Migration schliesst der Bundesrat mit den ausgewählten Partnerstaaten jeweils ein Umsetzungsabkommen ab. In diesen Umsetzungsabkommen werden der Betrag zugunsten des betreffenden Landes sowie die Zeitspanne der Unterstützung, die Modalitäten für die Mittelverwaltung und die Ziele der Unterstützung festgehalten. Die zuständigen Parlamentskommissionen müssen gemäss Artikel 114 Asylgesetz vor Abschluss der Umsetzungsabkommen konsultiert werden.
Wird ein Partnerstaat sowohl aus dem Verpflichtungskredit Migration als auch aus dem Verpflichtungskredit Kohäsion unterstützt, schliesst die Schweiz mit dem Land zwei separate Umsetzungsabkommen ab, eines im Bereich Migration und eines im Bereich Kohäsion, wobei jedes dieser Abkommen unterschiedliche Themenbereiche und Zeiträume abdeckt. Situationsbezogen und bei Bedarf werden wie bisher personelle Ressourcen in den Schweizer Vertretungen in den Partnerstaaten eingesetzt, um die Umsetzung vor Ort eng zu begleiten. Dabei wird auch auf mögliche Synergien mit dem Bereich Kohäsion geachtet. Regelmässige Austausche finden mit Vertreterinnen und Vertretern der EU in den Partnerstaaten statt, um die Komplementarität sicherzustellen. Um die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und den Partnerstaaten zu stärken, ist auch eine gezielte Kommunikation im In- und Ausland in Zusammenarbeit mit den zuständigen Informationsdiensten des Bundes und Präsenz Schweiz vorzusehen.
Bei ausgewählten Themen soll der Einbezug von Schweizer Expertise weiterhin gefördert werden. Zum Beispiel kann im Bereich der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Asylsuchenden Schweizer Expertise für Ausbildungsmassnahmen verwendet werden, wie es im zweiten Schweizer Beitrag der Fall war. Auch Expertenaustausche zu den verschiedenen abgedeckten Themen können vorgesehen werden, wie sie im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags unter anderem zu den Themen Integration und Asylverfahren stattfanden.
Operationelle Umsetzung
Das SEM wird mit der Verwaltung des Verpflichtungskredits Migration und insbesondere mit der Mehrjahresplanung, mit der Kontrolle der Umsetzung sowie der Budgetverwaltung beauftragt. Dabei stützt sich das SEM insbesondere auf die Erfahrungen, die bei der Umsetzung des zweiten Schweizer Beitrags gemacht wurden. Die Koordination innerhalb der Bundesverwaltung wird durch die Strukturen des Schweizer Beitrags, das heisst die Steuerungsausschüsse Migration und Kohäsion, sichergestellt. Der Steuerungsausschuss Migration wird vom SEM geleitet. Darin vertreten sind ausserdem die Abteilung Europa des Staatssekretariats EDA, die DEZA und das