Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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2.11 Strom
2.11.1 Zusammenfassung
Die Schweiz ist über 41 grenzüberschreitenden Stromleitungen mit dem europäischen Stromsystem verbunden. Sie ist aber nicht Teil des EU-Strombinnenmarktes, weshalb die dessen harmonisierte Marktregeln bisher für die Schweiz nicht gelten. Dadurch stösst die Kooperation der Schweiz mit der EU und den Nachbarstaaten an Grenzen. Dies beeinträchtigt den Austausch und Handel von Strom und insbesondere die Verfügbarkeit der Grenzkapazitäten zum Import von Strom. Ebenso erschwert es den sicheren Betrieb der Stromnetze. Beides führt zu höheren Kosten und Risiken, die von
538 der Stromwirtschaft und den Netzbetreibern respektive den Endverbrauchern* getragen werden müssen. Gleichzeitig steht die Stromversorgung in ganz Europa aufgrund der Dekarbonisierung, des Kernenergieausstiegs in gewissen Staaten und der Elektrifizierung des Energiesystems vor grossen Herausforderungen. Die grenzüberschreitenden Stromflüsse in Europa werden dadurch künftig stark steigen. Dies wird die Herausforderungen der Schweiz aufgrund der fehlenden Einbindung in den Strombinnenmarkt verschärfen.
Das Stromabkommen wurde im Rahmen der Weiterentwicklung des bilateralen Wegs ausgehandelt. Es ermöglicht im Bereich des Stromhandels Schweizer Akteuren eine hindernisfreie Teilnahme und gleichberechtigte Handelsbedingungen im Strombinnenmarkt, stärkt die Versorgungssicherheit der Schweiz im Fall von Energieknappheit, und gewährleistet die Netzstabilität durch eine bessere Planbarkeit der Stromflüsse als Folge der mit dem Abkommen verbrieften europäischen Kooperation. Das Stromabkommen sichert die Einbindung der Schweiz ins europäische Stromsystem völkerrechtlich ab. Schweizer Behörden und Organisationen können künftig in europäischen Gremien mitarbeiten und die Weiterentwicklung des Strombinnenmarktes mitgestalten.
Das Stromabkommen umfasst die Produktion, den Handel, die Übertragung und den Vertrieb von Strom und damit direkt verbundene Bereiche wie erneuerbare Energien. Das Abkommen umfasst weder den Verbrauch von Strom, noch andere nicht-erneuerbare Energieträger (Erdgas, Ölprodukte) oder den Bereich (Gebäude)Energieeffizienz. Mit dem Stromabkommen übernimmt die Schweiz weitgehend die Regeln des EU-Strombinnenmarktes insbesondere hinsichtlich Marktregulierung, Netzen, Versorgungssicherheit und teilweise auch für erneuerbare Energien. Das Stromabkommen mit der EU ist ein neues Binnenmarktabkommen für die Schweiz. Deshalb beinhaltet es auch institutionelle Regeln (u.a. dynamische Rechtsübernahme, Überwachung, Streitbeilegung) sowie eine Teilnahme der Schweiz am EU-Rechtssetzungsprozess, dem sogenannten Decision Shaping. Zudem enthält es auch Regeln über staatliche Beihilfen im Geltungsbereich des Abkommens.
Wo innenpolitisch notwendig und im Interesse der Schweiz wurden im Stromabkommen spezifische Ausnahmen und Präzisierungen ausgehandelt. So hat die Schweiz beispielsweise das Recht, die Strommarktöffnung mit einer regulierten Grundversorgung und regulierten Stromtarifen zu flankieren. Haushaltskunden und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 50 MWh pro Verbrauchsstätte können ihren
538 Die mit einem Sternchen versehenen Begriffe werden im Glossar erklärt.