Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Ukraine, Moldawien) haben sich rechtlich zur Übernahme des EU-Energieacquis inklusive Strom verpflichtet und sollen künftig in den Strombinnenmarkt integriert werden. Im EU-Strombinnenmarkt wird die Stromversorgung nicht mehr national, sondern gesamteuropäisch mit einheitlichen Marktregeln, Institutionen und einem gemeinsamen Rechtsrahmen optimiert. Da die Schweiz nicht an den Rechtsrahmen gebunden ist, kann die Schweizer Stromwirtschaft nicht am gekoppelten europäischen Strombinnenmarkt mit bedeutenden Handels- und Marktvolumina teilnehmen. So belief sich im Jahr 2023 für das Zeitfenster Vortag (Day Ahead) das Marktvolumen auf 1700 Terawattstunden (TWh) und der Umsatz auf 170 Milliarden Euro und für das Zeitfenster innerhalb des Tages (Intraday) das Marktvolumen auf 166 TWh und der Umsatz auf 15 Milliarden Euro. Auch auf den neu erschaffenen, europäischen Plattformen für Regelenergie (zum Ausgleich von Netzschwankungen) MARI* und PICASSO* kann die Schweiz nicht teilnehmen. Auf der Plattform TERRE* kann die Schweiz zurzeit noch teilnehmen, diese soll auf Anfang 2026 aber eingestellt werden.

Für das Stromsystem und die Strommärkte ist die Berechnung und Allokation der grenzüberschreitenden Kapazitäten von zentraler Bedeutung. Aufgrund der fehlenden rechtlichen Integration muss sich die Swissgrid hier mit einer privatrechtlichen Kooperation mit den Übertragungsnetzbetreiberinnen* (ÜNB) der Nachbarstaaten behelfen. Diese Kooperation hat bislang gut funktioniert, sie ist aber völkerrechtlich nicht abgesichert. So konnte die Swissgrid beispielsweise Verträge mit den ÜNB der Kapazitätsberechnungsregion Italy North (Italien, Frankreich, Österreich, Slowenien) und CORE (14 EU-Mitgliedsstaaten in West- und Osteuropa) abschliessen. Diese Verträge müssen jedoch jährlich erneuert und von den Regulierungsbehörden der betroffenen Mitgliedsstaaten genehmigt werden. Die EU plant eine Fusion dieser beiden Regionen zu einer neuen Region Central Europe, womit die Verträge neu ausgehandelt werden müssten. Ohne Stromabkommen hat die Schweiz keine Rechtssicherheit, dass diese privatrechtliche Kooperation künftig noch funktionieren wird.

Die mangelhafte Integration in den Strombinnenmarkt beeinträchtigt die Schweizer Import-, beziehungsweise Exportfähigkeit von Strom und damit die Versorgungssicherheit führt in zunehmender Weise zu ungeplanten Stromflüssen im Schweizer Übertragungsnetz*, die das Stromnetz belasten. Die EU und die Schweiz teilen das Ziel von Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050. Dies erfordert eine weitere Elektrifizierung des Energiesystems, den Ausbau von erneuerbaren Energien und die Abschaltung von konventionellen, steuerbaren Gas- und Kohlekraftwerken. Dadurch werden die grenzüberschreitenden Stromflüsse in Europa bis 2050 voraussichtlich um den Faktor zwei bis drei zunehmen. Dies wird die Problematik der fehlenden Einbindung der Schweiz in den europäischen Strombinnenmarkt insbesondere im Bereich der Netzstabilität noch verschärfen.

2.11.3 Zielsetzung und Verhandlungsverlauf

2.11.3.1 Zielsetzung der Verhandlungen und Verhandlungsmandat

Das Stromabkommen zielt darauf ab, die ungehinderte Teilnahme der Schweiz am europäischen Strombinnenmarkt zu ermöglichen, gleiche Rechte und Pflichten im grenzüberschreitenden Stromhandel zu gewährleisten sowie einen Beitrag an die Stromversorgungssicherheit und die Aufrechterhaltung der Netzstabilität in der Schweiz und in Europa zu leisten.