Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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2.11.3.4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strategien des Bundesrates

2.11.3.4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage ist in der Botschaft vom 24. Januar 2024 zur Legislaturplanung 2023- 2027 und im Bundesbeschluss vom 6. Juni 2024 über die Legislaturplanung 2023- 2027 angekündigt.

Die Legislaturplanung 2023-2027 sieht als Ziel 2, dass die Schweiz ihre Beziehungen zur EU erneuert. Unter den erforderlichen Geschäften zur Zielerreichung steht das Stromabkommen mit der EU.

Mit der vorliegenden Vorlage wird die in der Legislaturplanung festgelegte Zielsetzung zur Verabschiedung eines Stromabkommens erfüllt (Richtliniengeschäft).

2.11.3.4.2 Verhältnis zur Finanzplanung

Im Voranschlag 2025 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2026-2028 der Verwaltungseinheiten des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ist das Stromabkommen mit der EU als Geschäft zu den Zielen des Bundesrates 2025 aufgeführt.

2.11.3.4.3 Verhältnis zu Strategien des Bundesrates

In der Bundesverfassung (BV) ist die nachhaltige Entwicklung mehrfach verankert, unter anderem im einleitenden Artikel 2 zum Zweck der Eidgenossenschaft. Um den Verfassungsauftrag zu erfüllen, formuliert der Bundesrat seine Absichten seit 1997 regelmässig in der Strategie Nachhaltige Entwicklung (SNE), zuletzt in der Strategie

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Nachhaltige Entwicklung 2030.

Das Stromabkommen leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Ziels 7.1, das die Gewährleistung einer «ausreichende[n], breit gefächerte[n], sichere[n], wirtschaftliche[n] und umweltverträgliche[n] Energieversorgung sowie die Resilienz der dafür benötigten Infrastruktur (…)» fordert.

Das Stromabkommen unterstützt auch die Energiestrategie 2050 des Bundesrates, die darauf abzielt, eine sichere, umweltverträgliche und kostengünstige Energieversorgung zu gewährleisten und gleichzeitig einen hohen Versorgungsstandard zu si-

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chern.

Durch seine Ausrichtung auf die EU fördert das Stromabkommen zudem die aussen-

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politische Strategie 2024-2027 . Es trägt zur Umsetzung des geografischen Ziels 1 bei, indem es die Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs mit der

539 Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030; Bundesrat; 22. März 2022; verfügbar unter: www.are.admin.ch > Nachhaltige Entwicklung > Strategie Nachhaltige Entwicklung www.are.admin.ch > Nachhaltige Entwicklung > Strategie Nachhaltige Entwicklung

540 Botschaft vom 4. September 2013 zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 und zur Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)», BBl 2013 7561.

541 Bundesrat 2024: Aussenpolitische Strategie 2024 – 2027, verfügbar unter ww.eda.admin,ch > Publikationen.