Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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2.11.4.3 Studien und Gutachten

Zur Analyse der volkswirtschaftlichen Auswirkungen hat das BFE eine Studie an das Beratungsbüro Ecoplan vergeben.546 Die Ergebnisse der Studie sind im Kapitel 2.11.9.3 zusammengefasst. Frontier Economics hat in einer weiteren Studie für das BFE die Regulierungen der Grundversorgung und Stromtarife in ausgewählten EU-Mitgliedsstaaten analysiert.547 Sie zeigt verschiedene Ausgestaltungen der Regulierung in Abhängigkeit der nationalen Gegebenheiten. Das EDA hat eine Umfrage bei den Schweizer Vertretungen in den EU-Mitgliedsstaaten zu den Erfahrungen mit der Strommarktöffnung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass die positiven Auswirkungen der Strommarktöffnung überwiegen und negative Auswirkungen äusserst selten sind.548

2.11.5 Grundzüge des Abkommens

2.11.5.1 Zusammenfassung des Verhandlungsergebnisses

Der Zweck des Stromabkommens ist die Teilnahme der Schweiz am EU-Strombinnenmarkt, indem die einheitliche Anwendung des Strombinnenmarktrechtes

– ggf. mit den nötigen Anpassungen in Bezug auf die Schweiz– – gewährleistet wird.

Ziel des Abkommens ist die Sicherstellung des gleichberechtigten und gegenseitigen Marktzugangs für die Marktakteure, inklusive Zugang zu gemeinsamen Handelssystemen und -plattformen sowie Koordinationsmechanismen. Über eine verbesserte Allokation und Bewirtschaftung des Übertragungsnetzes und der Interkonnektoren soll der grenzüberschreitende Austausch von Strom gestärkt werden, ebenso die Integrität und Transparenz des Strom-Grosshandelsmarktes. Die Stabilität des regionalen Stromnetzes und die Einbindung des Schweizer Stromnetzes ins europäische Verbundnetz soll sichergestellt sein. Ein hohes Niveau an Versorgungssicherheit soll gewährleistet werden. Um den Übergang zu einem Energiesystem mit Netto Null Treibhausgasen bis 2050 zu erleichtern, soll der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien erhöht und ein hohes Niveau an Umweltschutz im Strombereich sichergestellt werden. Schlussendlich soll die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU, deren Regulierungsbehörden und Netzbetreibern im Strombereich gestärkt werden.

Der Geltungsbereich des Stromabkommens ist auf den Strombereich begrenzt. Angesichts der dynamischen Rechtsübernahme (s. Ziff. 2.1) ist diese Begrenzung wichtig.

546 Abrufbar unter: www.bfe.admin.ch > Versorgung > Stromversorgung > Stromabkommen Schweiz – EU.

547 Bericht vom 25. März 2024 zur Grundversorgung und Preisregulierung in ausgewählten Ländern der EU, Ergebnisse für Phase 2, Frontier Economics, verfügbar unter www.bfe.admin.ch > Versorgung > Stromversorgung > Stromversorgungsgesetz > Dokumente > Hintergrundstudien Strommarktöffnung > Bericht Grundversorgung und Preisregulierung in ausgewählten Ländern der EU, Ergebnisse für Phase 2.

548 Bericht vom 27. Juni 2024 zur Umfrage im EU-Aussennetz zur Strommarktöffnung (Kleinkundenmarkt)verfügbar unter www.bfe.admin.ch > Versorgung > Stromver-sorgung > Stromversorgungsgesetz > Dokumente > Hintergrundstudien Strommark-töffnung > Bericht Umfrage im EU-Aussennetz zur Strommarktöffnung (Kleinkun-denmarkt). Bericht des EDA - Staatssekretariat.