Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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Für die Übergangsphase ab Beendigung der exploratorischen Gespräche teilen die Schweiz und die EU die Sichtweise, dass die Zusammenarbeit in den bilateralen Beziehungen intensiviert werden soll. Solange die Verhandlungen andauern, bekennen sich die EU und die Schweiz dazu, alle Massnahmen zu ergreifen, um die operationelle Netzsicherheit zu erhalten. Entsprechende Vereinbarungen, insbesondere in den Bereichen Kapazitätsberechnung und Austausch von Regelenergie, sollen zwischen den schweizerischen und EU-Übertragungsnetzbetreibern und Regulatoren auf technischer Ebene und gegebenenfalls mit Unterstützung von ENTSO-E getroffen werden. Zu diesem Zweck soll die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) auf punktueller Basis an den entsprechenden Sitzungen der Regulatoren im Rahmen von der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) teilnehmen können. Soweit dies zweckmässig ist, soll die Schweiz weiterhin punktuell bei der Electricity Coordination Group teilnehmen können.
2.11.4.1.4 Abschluss der exploratorischen Gespräche und Verhandlungsmandat
Am 8. November 2023 prüfte der Bundesrat die Ergebnisse der internen Arbeiten und der exploratorischen Gespräche und erklärte letztere als abgeschlossen. Er beauftragte das EDA, die Arbeiten zu einem Verhandlungsmandat mit Unterstützung der betroffenen Departemente an die Hand zu nehmen. Am 15. Dezember 2023 veröffentlichte der Bundesrat den Entwurf für das Verhandlungsmandat zum Stromabkommen. Im Januar und Februar 2024 wurde das Mandat im Parlament, mit den Kantonen und mit weiteren betroffenen Akteuren konsultiert. Hierzu fanden zwei runde Tische auf Stufe Departementsvorsteher UVEK und zwei Sitzungen mit einer technischen Begleitgruppe bestehend aus Vertretern aus Stromwirtschaft, Kantonen, Städten, Gemeinden, Sozialpartner und Konsumentenschutzorganisationen statt. Der Bundesrat verabschiedete und veröffentlichte am 8. März 2024 das definitive Verhandlungsmandat. Dieses enthält die Zielsetzung, Bestimmungen zu institutionellen Elementen, die Aufhebung der bisherigen Mandate von 2006 bis 2010 und 15 konkrete thematische Leitlinien.
2.11.4.2 Einbezug der betroffenen Akteure während den Stromverhandlungen
Während den Stromverhandlungen wurden die betroffenen Akteure von Stromwirtschaft, Kantonen, Städten, Gemeinden, Sozialpartnern, Konsumentenschutzorganisationen und Umweltschutzorganisationen eng eingebunden. Von Mai 2024 bis Januar 2025 hat das BFE in Zusammenarbeit mit dem EDA und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) vier Sitzungen der technischen Begleitgruppe durchgeführt, an denen Verhandlungsthemen, Zwischenergebnisse und Vorschläge für die innenpolitische Umsetzung präsentiert und diskutiert wurden. Die Teilnehmenden konnten dabei auch ihre Anliegen einbringen. Im Mai 2024 und im Oktober 2024 fanden zwei runde Tische auf Stufe Departementsvorsteher UVEK mit den gleichen Akteuren statt. Daneben hat sich das BFE bilateral in rund zwei Dutzend Sitzungen mit betroffenen Akteuren zu relevanten Themen ausgetauscht (s. Ziff. 1.3.3).