Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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ACER, wobei vor allem der Regulierungsrat bedeutsam ist, wo die Vertreter der nationalen Regulatoren Entscheide per qualifizierter Mehrheit treffen. Die ElCom hat basierend auf einem Memorandum of Understanding (MoU) seit 2017 mit ACER zusammengearbeitet und konnte als Beobachterin in den Gremien teilnehmen. Seit der Kündigung des MoU im Sommer 2021 durch ACER fand diese Zusammenarbeit nicht mehr statt. Mit dem Stromabkommen wird die ElCom für den Bereich Strom, nicht aber Gas, bei ACER teilnehmen, und so bei der Erstellung wichtiger Regelwerke und Entscheide mitgestalten können, dies aber ohne Stimmrecht (auch die EWR-Staaten haben kein Stimmrecht). Die Anstellung bei ACER steht auch Schweizer Staatsangehörigen offen. Weiteres zum Status von ACER ergibt sich aus der Anlage zu Anhang I.

2.11.6.15.4 Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung

Die Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung (EU) 2019/943 bildet zusammen mit der entsprechenden Richtlinie den eigentlichen Kern des relevanten EU-Acquis. Sie enthält teilweise sehr detaillierte Regeln zu einer Vielzahl von Themen. Die meisten dieser Regeln würden in der Schweiz unmittelbar Anwendung finden. Das gilt vorderhand nicht, wenn die Schweiz eine Übergangsfrist ausgehandelt hat, wie zum Beispiel für Detailregeln für die priorisierte Einspeisung von Produktionsanlagen für erneuerbare Energien (Art. 12 Abs. 2-7) oder zu neuen Verbindungsleitungen (Art. 63). Themen, zu denen die EU-Verordnung 2019/943 Regeln enthält, sind unter anderem die folgenden: Bilanzgruppenverantwortung, Regeln zu verschiedenen Markttypen wie Day-Ahead, Intraday, Terminmärkte und Regelenergiemärkte, Dispatch und Redispatch, Kapazitätsvergabe, Engpassmanagement und Engpasserlöse, Strombezugsverträge und Netzplanung. Enthalten sind ferner die (auch in der Schweiz in den letzten Jahren) viel diskutierte Regel, wonach 70 Prozent der für den grenzüberschreitenden Austausch von Strom relevanten Übertragungskapazitäten für den Handel zur Verfügung stehen müssen (Art. 16). Der Umgang mit Übertragungskapazitäten in Richtung Drittstaaten ist im EU-Recht nicht geregelt. Mit dem Stromabkommen wird klargemacht, dass die Schweiz in den Regeln für die Kapazitätsberechnung und -allokation mitberücksichtigt ist, womit das Risiko beseitigt ist, dass diese Regeln zum Nachteil der Schweiz angewendet werden. Das heisst auch, dass die Swissgrid die Vorgabe ab Inkrafttreten des Stromabkommens erfüllen muss, was technisch für die Schweiz machbar ist. Ebenso enthalten sind Vorgaben zur Angemessenheit der Ressourcen und Kapazitätsmechanismen/strategischen Reserven (Art. 20 ff.), was für die Schweizer Stromreserve relevant ist. Schliesslich sind auch zahlreiche Gremien geregelt, wie ENTSO-E, die regionalen Koordinierungszentren und die Organisation für Verteilnetzbetreiber (EU-VNBO).

2.11.6.15.5 Netzkodizes (Networkcodes)

Von grosser praktischer Relevanz sind die sogenannten Netzkodizes beziehungsweise Networkcodes, die sich auf die Verordnung (EU) 2019/943 stützen und in Verordnungen der Europäischen Kommission enthalten sind, weshalb diese Verordnungen auch zum relevanten Acquis gehören. Es handelt sich um spezifische Vorgaben zur Regelung technischer, operationeller und wirtschaftlicher Sachverhalte bei Betrieb und Nutzung der grenzüberschreitenden Netzinfrastruktur für einen effizienten und offe-