Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 69Fedlex · Erläuternder Bericht

Die institutionellen Elemente werden direkt in die neuen Abkommen bzw. mittels Protokolle in die bestehenden Abkommen integriert. Sie können in sieben Themenbereiche unterteilt werden:

– Präambel und allgemeine Bestimmungen: Ziele, Beziehung der institutionellen Bestimmungen zum Abkommen (bei Protokollen) und Definition der bilateralen Binnenmarktabkommen (s. Ziff. 2.1.5.1).

– Dynamische Rechtsübernahme: Teilnahme der Schweiz an der Ausarbeitung der relevanten EU-Rechtsakte («Decision Shaping») und deren Integration in das Abkommen (s. Ziff. 2.1.5.2).

– Auslegung, Anwendung und Überwachung des Abkommens: Grundsatz der einheitlichen Auslegung und Grundsatz der wirksamen und harmonischen Anwendung (s. Ziff. 2.1.5.3).

– Streitbeilegung: Ausschliesslichkeitsgrundsatz, Streitbeilegungsverfahren, Ausgleichsmassnahmen, Zusammenarbeit zwischen Gerichten sowie Einreichung von Schriftsätzen und Stellungnahmen beim EuGH (s. Ziff. 2.1.5.4).

– Bestimmungen zum Finanzbeitrag und Bestimmungen zum besseren Verständnis der in die Abkommen aufgenommenen EU-Rechtsakte (s. Ziff. 2.1.5.5).

– Schlussbestimmungen (s. Ziff. 2.1.5.6).

– Bestimmungen zu anderen Fragen, deren Formulierung vereinheitlicht und deren Inhalt aktualisiert wurde, insbesondere Bestimmungen, die die GA, den räumlichen Geltungsbereich der Abkommen, die Rechte und Pflichten der Mitgliedstaaten sowie die Vorrechte und Befreiungen regeln (s. Ziff. 2.1.5.7).

2.1.5 Erläuterungen zu einzelnen institutionellen Bestimmungen

2.1.5.1 Präambel und allgemeine Bestimmungen

2.1.5.1.1 Präambel

In der Präambel werden die Gründe zur Aufnahme der institutionellen Bestimmungen in das Abkommen beschrieben. Sie vermittelt den Hintergrund für diese Bestimmungen und kann bei ihrer Auslegung helfen.

Die Präambel verweist auf die zahlreichen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU, die darauf abzielen, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken und die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU auf der Grundlage von Gleichheit, Gegenseitigkeit und allgemeiner Ausgewogenheit der Vorteile, Rechte und Pflichten zu festigen. Das Ziel, die Beteiligung der Schweiz am EU-Binnenmarkt auf der Basis der Einheitlichkeit und derselben Regeln, die für den Binnenmarkt gelten, zu stärken und zu vertiefen, wird ergänzt durch das Ziel, die Unabhängigkeit der Schweiz und der EU sowie ihrer Institutionen und, was die Schweiz betrifft, die