Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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der Schweiz liege, Lösungen zu finden, die es erlauben, den bilateralen Weg mit der EU, ihrer wichtigsten wirtschaftlichen und politischen Partnerin, zu stabilisieren und weiterzuentwickeln. Insbesondere will er der Schweiz eine hindernisfreie Teilnahme am EU-Binnenmarkt in den von den bestehenden Binnenmarktabkommen abgedeckten Bereichen sichern und künftig neue Abkommen abschliessen, unter gleichzeitiger Wahrung der Funktionsweise der Institutionen der Schweiz, insbesondere der direkten Demokratie, des Föderalismus und der Unabhängigkeit des Landes. Er ist der Ansicht, dass es im Interesse der Schweiz liegt, die Rechtssicherheit im Rahmen ihrer Teilnahme am EU-Binnenmarkt zu erhöhen und gleichzeitig die Wahrung der wesentlichen Interessen der Schweiz zu gewährleisten, insbesondere durch Ausnahmen. Anders als im Entwurf des institutionellen Rahmenabkommens strebte der Bundesrat eine sektorielle Regelung der institutionellen Fragen in jedem einzelnen Abkommen an, um den Besonderheiten der Abkommen besser Rechnung tragen zu können. Der Bundesrat wollte, dass die Abkommen regelmässig aktualisiert werden können, um zu verhindern, dass Rechtsabweichungen und Handelshindernisse entstehen, die die Teilnahme der Schweiz am EU-Binnenmarkt erschweren. Ausserdem strebte er einen Streitbeilegungsmechanismus an, der einen Rechtsrahmen festlegt, der es der Schweiz ermöglicht, ihre Rechte wirksam durchzusetzen. Der Bundesrat wollte schliesslich Einfluss auf die Rechtsetzungs- und Rechtsprechungsprozesse der EU nehmen, wenn diese Bereiche der Binnenmarktabkommen betreffen und somit Auswirkungen auf die Schweiz haben.
Die EU ihrerseits argumentierte, dass die Weiterführung der Teilnahme der Schweiz an ihrem Binnenmarkt und eine mögliche Ausweitung dieser Teilnahme voraussetzt, dass für die Beziehungen mit der Schweiz in den Bereichen der Binnenmarktabkommen dieselben Regeln gelten wie im Binnenmarkt selbst (Level Playing Field, auch im Bereich der staatlichen Beihilfen). Sie wollte deshalb, dass die bilateralen Abkommen durch institutionelle Mechanismen ergänzt werden, die unter anderem die dynamische Übernahme von EU-Recht und ein System zur Streitbeilegung mit einer Rolle für den EuGH vorsehen.
2.1.3.2 Paketansatz und exploratorische Gespräche
Aufgrund dieser Interessenanalyse beschloss der Bundesrat am 23. Februar 2022, die offenen Punkte im Gesamtkontext der Beziehungen zur EU zu klären und dabei einen Paketansatz zu wählen (s. Ziff. 1.2). Dieser Paketansatz umfasst insbesondere die institutionellen Elemente. Diese will der Bundesrat durch einen sektoriellen Ansatz in den verschiedenen Binnenmarktabkommen verankern.
Auf der Grundlage dieses Paketansatzes fanden zwischen der Schweiz und der EU exploratorische Gespräche statt. Die institutionellen Elemente wurden auch während dieser exploratorischen Gespräche thematisiert, was sich im Common Understanding widerspiegelt (s. Ziff. 1.3.1).
2.1.3.3 Verhandlungsmandat
An seiner Sitzung vom 8. November 2023 prüfte der Bundesrat die Ergebnisse der exploratorischen Gespräche mit der EU und der internen Arbeiten. Er kam zum Schluss, dass die exploratorischen Gespräche abgeschlossen seien, und beschloss, ein Verhandlungsmandat zu erarbeiten. Der Bundesrat verabschiedete an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 den Entwurf eines Mandats für Verhandlungen mit der EU,