Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 68Fedlex · Erläuternder Bericht

nen geleitet. Die Leitung der Schweizer Delegation wurde gemeinsam von der Abteilung Europa des Staatssekretariats (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [EDA]), in der Person des Chefunterhändlers, und vom Bundesamt für Justiz (BJ) (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement [EJPD]) wahrgenommen. Die Delegation umfasste ausserdem Vertreterinnen und Vertreter der Konferenz der Kantonsregierungen, der Direktion für Völkerrecht (EDA) und der Mission der Schweiz bei der Europäischen Union in Brüssel. Vertreterinnen und Vertreter anderer Bundesstellen, wie zum Beispiel der Eidgenössischen Finanzverwaltung (Eidgenössisches Finanzdepartement), wurden bei Themen in ihrer Zuständigkeit ebenfalls punktuell in die Delegation einbezogen. Neben den Verhandlungen über die institutionellen Bestimmungen war diese Verhandlungsgruppe auch für bestimmte Querschnittsthemen, namentlich im Zusammenhang mit der Umsetzung der institutionellen Elemente in den verschiedenen Abkommen, zuständig.

Die erste Verhandlungsrunde über die institutionellen Elemente fand am Tag nach der formellen Aufnahme der Verhandlungen am 19. März 2024 statt. Beide Delegationen betrachteten die institutionellen Elemente aufgrund ihrer Auswirkungen auf die Verhandlungen zu vielen anderen Themen als vorrangig. Sie beschlossen deshalb, sich häufiger zu treffen als die sektoriellen Verhandlungsgruppen. Die Gespräche waren von harten inhaltlichen Positionen der Delegationen geprägt, aber auch von der Bereitschaft, Lösungen zu finden. Die Verhandlungen über die wichtigsten institutionellen Bestimmungen wurden am 11. Juli 2024 materiell abgeschlossen. Die Gespräche wurden nach der Sommerpause fortgesetzt. Dabei standen insbesondere die Umsetzung der institutionellen Elemente in den verschiedenen betroffenen Bereichen sowie andere transversale Elemente im Zentrum. Insgesamt fanden 25 Verhandlungsrunden statt, die letzte am 3. Dezember 2024. Parallel dazu fand ein Austausch auf informeller und auf technischer Ebene statt.

2.1.4 Grundzüge der institutionellen Elemente

In einem ersten Schritt wurden die institutionellen Elemente in der Verhandlungsgruppe «Institutionelle Bestimmungen und andere Fragen» für alle Binnenmarktabkommen transversal verhandelt. Anschliessend wurden die institutionellen Elemente in den sektoriellen Verhandlungsgruppen behandelt. Diese einigten sich auf die notwendigen Anpassungen, um den Besonderheiten der einzelnen Abkommen Rechnung zu tragen und die spezifischen Interessen der Schweiz zu wahren. Die institutionellen Elemente sind auch im Gesundheitsabkommen enthalten, soweit sie für das Funktionieren dieses Abkommens erforderlich sind.

In den folgenden Unterkapiteln werden die institutionellen Elemente so präsentiert, wie sie transversal ausgehandelt und in die jeweiligen Binnenmarktabkommen integriert wurden. Zum besseren Verständnis und soweit nichts anderes angegeben, wird auf die entsprechenden Artikel des institutionellen Protokolls (IP-LuftVA) und des Änderungsprotokolls (ÄP-LuftVA) des LuftVA Bezug genommen. Die sektoriellen Anpassungen für die verschiedenen Binnenmarktabkommen und die Besonderheiten der institutionellen Elemente des Gesundheitsabkommens werden in den entsprechenden Teilen des erläuternden Berichts beschrieben (s. Ziff. 2.3 bis 2.6, 2.11 bis 2.13).