Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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2.12 Lebensmittelsicherheit
2.12.1 Zusammenfassung
Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 21. Juni 1999594 (nachfolgend Landwirtschaftsabkommen) regelt den Handel mit Agrarerzeugnissen zwischen der Schweiz und der EU. Die EU ist bei den Argrarerzeugnissen die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz: Im Jahr 2023 gingen 50% der Exporte in die EU, 74% der Importe stammten aus der EU. Allerdings werden wesentliche Bereiche dieses Handels – wie namentlich die nichttierischen Lebensmittel
– vom Landwirtschaftsabkommen bisher nicht erfasst.
Im Bereich der Lebensmittelsicherheit war es daher das Ziel des Bundesrates, das Landwirtschaftsabkommen um diesen Bereich zu erweitern. Damit soll mittels Anwendung derselben Rechtsvorschriften ein gemeinsamer Lebensmittelsicherheitsraum mit der EU geschaffen werden, der alle pflanzengesundheitsrelevanten, veterinär- und lebensmittelrechtlichen Aspekte entlang der Lebensmittelkette umfasst. Der gemeinsame Lebensmittelsicherheitsraum zielt einerseits darauf ab, den Verbraucherschutz zu stärken, so zum Beispiel durch die Beteiligung der Schweiz an den Warnsystemen der EU und an der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA. Andererseits wird die Binnenmarktbeteiligung im Lebensmittelbereich für Schweizer Produzentinnen und Produzenten durch einen umfassenden Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse weiter erleichtert und deckt neu auch nicht-tierische Lebensmittel sowie Pflanzenschutzmittel ab. Ausnahmen verhindern eine Senkung der in der Schweiz geltenden Standards, insbesondere in den Bereichen des Tierschutzes und der neuen Technologien in der Lebensmittelproduktion (hinsichtlich gentechnisch veränderter Organismen). Auch eine Harmonisierung der Agrarpolitiken bleibt ausgeschlossen. In diesen Bereichen bleibt die Schweiz weiterhin eigenständig.
Im Verlauf der Verhandlungen sind die Parteien übereingekommen, das Landwirtschaftsabkommen in zwei Teile zu gliedern: Einen sogenannten Agrarteil (s. Ziff. 2.7) und einen Teil «Lebensmittelsicherheit», der durch ein Protokoll zum Landwirtschaftsabkommen zur Errichtung eines gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraums (nachstehend Protokoll zur Lebensmittelsicherheit) geregelt wird.
Der Bundesrat erachtet das Verhandlungsmandat als vollständig erfüllt. Er beantragt im Rahmen des Weiterentwicklungsteils des Pakets Schweiz–EU die Genehmigung des Protokolls zur Lebensmittelsicherheit und der dazugehörenden Umsetzungsgesetzgebung.
2.12.2 Ausgangslage
Zwischen der Schweiz und der EU werden jedes Jahr Agrarprodukte und Lebensmittel im Wert von über 16 Milliarden Franken gehandelt. Die EU ist auch bei den Agrarerzeugnissen die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz: Im Jahr 2023 gingen 50 % der Exporte in die EU, 74 % der Importe stammten aus der EU. Leider kommt es auch bei Lebensmitteln immer wieder zu Fälschungen oder Betrug und es gelangen nicht