Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 697Fedlex · Erläuternder Bericht

– Bundesgesetz über die Landwirtschaft vom 29. April 1998598 (Landwirtschaftsgesetz, LwG), Teilrevision

– Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966599 (TSG), Teilrevision

– Bundesgesetz über den Wald vom 4. Oktober 1991600 (Waldgesetz, WaG), Teilrevision

Für das LMG liegt eine vertiefte RFA vom 18. Oktober 2023 vor. Vertiefte RFAs zum TSchG, LwG, TSG und WaG wurden, wie oben begründet, nicht durchgeführt. Folgestudien wurden keine in Auftrag gegeben.

2.12.5 Grundzüge des Protokolls

Das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit sieht vor, die Lebensmittelsicherheit in der EU und der Schweiz über die gesamte Lebensmittelkette zu stärken und den Geltungsbereich des Landwirtschaftsabkommens auszuweiten, indem ein gemeinsamer Lebensmittelsicherheitsraum geschaffen wird.

Der gemeinsame Lebensmittelsicherheitsraum umfasst einerseits die im Landwirtschaftsabkommen bereits bestehenden Bereiche Pflanzengesundheit, Futtermittel und Saatgut, sowie den Veterinärbereich betreffend den Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen einschliesslich Lebensmittel tierischer Herkunft. Andererseits wird darin neu auch der Handel mit nichttierischen Lebensmitteln und die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln geregelt. Die Schweiz wird den gewünschten Zugang zur EFSA und den relevanten Netzwerken der EU erhalten. Ebenso wird die Schweiz in das Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel der EU eingebunden werden.

Das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit gliedert sich in 5 Teile. Es umfasst zwei Anhänge sowie zwei Anlagen.

Teil I definiert Ziel und Zweck des Protokolls. Teil II enthält wichtige Bestimmungen für das Funktionieren des gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraums. Für die Schweiz von besonderer Bedeutung sind in diesem Teil die Ausnahmen von der Verpflichtung zur dynamischen Rechtsübernahme der EU-Gesetzgebung im Geltungsbereich des Protokolls, darunter die Ausnahme betreffend gentechnisch veränderte Organismen. In Teil III werden die neuen institutionellen Elemente festgelegt, die für alle Binnenmarktabkommen des Pakets Schweiz-EU weitgehend gleich lauten, insbesondere der Prozess zur Integration des einschlägigen EU-Rechts ins Protokoll, das Mitspracherecht (decision shaping), die einheitliche Auslegung der Abkommen, deren Anwendung und Überwachung sowie die Streitbeilegung. Teil IV regelt weitere Bestimmungen und Teil V legt die Schlussbestimmungen fest. Sie sehen insbesondere eine Übergangsfrist von maximal 2 Jahren für die Anwendung der Bestimmungen des Protokolls zur Lebensmittelsicherheit vor.

598 SR 910.1

599 SR 916.40

600 SR 921.0