Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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sichere, gesundheitsgefährdende Produkte auf den Markt. Um die Sicherheit von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln langfristig zu gewährleisten und die Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschungen und Betrug zu schützen, ist es ein Anliegen für die Schweiz, im Bereich der Lebensmittelsicherheit enger mit der EU zusammenzuarbeiten. Über die gesamte Lebensmittelkette soll ein umfassender gemeinsamer Lebensmittelsicherheitsraum geschaffen werden.
Der Begriff der Lebensmittelkette umfasst dabei die rechtlichen Aspekte hinsichtlich Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit, Futtermittel, Saatgut und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Die auf der Basis des Landwirtschaftsabkommens bereits bestehende enge Zusammenarbeit in den Bereichen Pflanzengesundheit, Futtermittel und Saatgut sowie im gemeinsamen Veterinärraum betreffend den Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen einschliesslich Lebensmittel tierischer Herkunft soll weitergeführt und gestärkt werden. Die Bereiche Pflanzenschutzmittel und nichttierische Lebensmittel kommen neu dazu. Das erweiterte Abkommen deckt damit den überwiegenden Teil des Handels mit Agrargütern mit der EU ab. Die erleichterte Binnenmarktbeteiligung für die Schweizer Lebensmittelproduzentinnen und - produzenten und die engere Zusammenarbeit bei neuartigen Lebensmitteln stärken den Standort Schweiz.
2.12.3 Zielsetzung und Verhandlungsverlauf
2.12.3.1 Zielsetzung
Die Schweiz und die EU hatten bereits 2008 Verhandlungen für eine engere Zusammenarbeit unter anderem im Bereich der Lebensmittelsicherheit aufgenommen. Diese Verhandlungen konnten nie abgeschlossen werden. Im Rahmen der exploratorischen Gespräche (s. Ziff. 1.3.1) kamen die Schweiz und die EU zum Schluss, die Verhandlungen zur Erweiterung des Landwirtschaftsabkommens im Bereich Lebensmittelsicherheit wieder aufzunehmen. Dabei sollten die neuen institutionellen Elemente auch im Landwirtschaftsabkommen verankert werden.
Die Verhandlungsziele der Schweiz wurden im Verhandlungsmandat vom 8. März 2024 festgelegt: Im Bereich Lebensmittelsicherheit strebte die Schweiz eine Ausweitung des Geltungsbereichs des Landwirtschaftsabkommens auf die gesamte Lebensmittelkette an. Die Ausweitung zielte darauf ab, den Verbraucherschutz zu stärken und den Marktzugang durch einen umfassenden Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse zu verbessern.
Die Ziele sahen weiter vor, dass die bestehenden Ausnahmen des Landwirtschaftsabkommens – unter anderem das Verbot von gentechnisch verändertem Saatgut und das Tiertransitverbot – erhalten bleiben. Neue Ausnahmen zur Absicherung der Schweizer Standards, insbesondere im Bereich des Tierschutzes und der neuen Technologien in der Lebensmittelproduktion, sollten im Abkommen verankert werden. Gleichzeitig sollten die neuen institutionellen Elemente für den Bereich Lebensmittelsicherheit in das Abkommen integriert werden.
Weiter zielte die Schweiz darauf ab, Zugang zu den relevanten Komitees und Arbeitsgruppen der EU, ihren Warnsystemen (u. a. Täuschungsschutz, Schnellwarnsystem