Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Verantwortung im Rahmen der Selbstkontrolle nicht ausreichend wahrnehmen, müssen zusätzliche Massnahmen ergreifen, was mit Mehraufwand verbunden sein kann. Dieser Mehraufwand ist aber nicht der Neuregelung anzurechnen, sondern würde bei einer korrekten Umsetzung der Selbstkontrolle bereits heute anfallen.

Es kann davon ausgegangen werden, dass die vorgeschlagenen Änderungen des LMG das Wirtschaftswachstum und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen positiv beeinflussen.

2.12.9.6.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Durch das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit wird in dessen Geltungsbereich sichergestellt, dass der Gesundheitsschutz in der Schweiz stets auf demselben Niveau sein wird wie in den Nachbarstaaten. Zudem erfolgt aufgrund der Teilnahme an den entsprechenden Informationssystemen der EU eine raschere Information bezüglich nicht sicherer und gesundheitsgefährdender Produkte, welche vom Markt genommen werden müssen.

Aktuell ist der Gesundheitsschutz in der Schweiz nicht immer auf demselben Niveau wie in der EU, da die in den EU-Erlassen verankerten neuen Höchstwerte oder andere für den Gesundheitsschutz relevante Vorschriften häufig erst Monate nach deren Anwendung in der EU ins schweizerische Recht übernommen werden.

Die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Online-Handel an diejenigen im physischen Verkauf ist positiv. Dadurch wird sichergestellt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher unabhängig vom Verkaufskanal gleich gut geschützt sind. Der verbesserte Informationsaustausch zwischen den Behörden ermöglicht gezieltere Kontrollen und hilft mit, Verstösse gegen die Lebensmittelgesetzgebung besser zu bekämpfen.

2.12.9.6.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Der Umsetzungserlass im Bereich der Lebensmittelgesetzgebung hat keine Auswirkungen auf die Umwelt.

2.12.9.6.6 Andere Auswirkungen

Es sind keine anderen Auswirkungen zu erwarten.

2.12.9.7 Rechtliche Aspekte des Umsetzungserlasses

2.12.9.7.1 Verfassungsmässigkeit

Bundeskompetenz im Bereich der Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände

Das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit zieht eine Totalrevision der Lebensmittelgesetzgebung nach sich (s. Ziff. 2.12.9.4). Nach Artikel 118 Absatz 2 BV erlässt der Bund Vorschriften über «den Umgang mit Lebensmitteln sowie mit Heilmitteln, Betäubungsmitteln, Organismen, Chemikalien und Gegenständen, welche die Gesundheit gefährden können.» Der Bund hat in diesem Bereich eine umfassende Gesetzgebungskompetenz.