Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Der Bereich der Gesundheitssicherheit umfasst den Zugang zu den relevanten Netzwerken und Mechanismen der EU zur Krisenbewältigung sowie zur Prävention von grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen wie auch die Teilnahme am ECDC und am aktuellen mehrjährigen EU-Gesundheitsprogramm «EU4Health» (2021– 2027).

Gemäss Schweizer Verhandlungsmandat vom 8. März 2024 sollte sich die Teilnahme an den Rechten und Pflichten in den massgeblichen Rechtsakten der EU ausrichten. Dazu gehört auch eine finanzielle Beteiligung. Dafür wurde ein jährliches Kostendach von 50 Millionen Franken festgelegt. Wie bereits im Common Understanding festgehalten, sollten die institutionellen Elemente im Gesundheitsabkommen analog Anwendung finden (s. Ziff. 2.13.6.1.2). Dies ermöglicht das reibungslose Funktionieren des Abkommens und eine Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU im Bereich Gesundheitssicherheit gemäss den Rechten und Pflichten, die in den entsprechenden Rechtsgrundlagen vorgesehen sind. Dazu gehört beispielsweise der Einsitz in den relevanten Gesundheitssicherheitsgremien der EU. Auch erlaubt die Anwendung der institutionellen Elemente eine regelmässige Aktualisierung des Gesundheitsabkommens, wodurch die verfügbaren Instrumente im Bereich der Gesundheitssicherheit den Entwicklungen im Bereich der grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren angepasst bleiben. Die Anwendung der institutionellen Elemente im Gesundheitsabkommen, einem Kooperationsabkommen, erfolgt zudem vor dem Hintergrund des auf die Gesundheitssicherheit und damit eng beschränkten Geltungsbereichs und nur so weit für dessen Funktionieren notwendig. Die institutionellen Bestimmungen wurden von der Verhandlungsgruppe «Institutionelle Bestimmungen und andere Fragen» in Zusammenarbeit mit der Verhandlungsgruppe «Gesundheit» gemäss den im Schweizer Verhandlungsmandat vom 8. März 2024 definierten Grundsätzen und Zielen ausgehandelt (s. Ziff. 2.1.3.3).

Im Rahmen des Pakets Schweiz-EU wurden die Verhandlungen mit der EU im Bereich Gesundheit Mitte März 2024 aufgenommen. Es fanden insgesamt zehn Verhandlungsrunden statt, und die Verhandlungen für das Gesundheitsabkommen sowie für das Protokoll EU4Health konnten am 20. Dezember 2024 materiell abgeschlossen werden. Das Verhandlungsmandat wurde vollständig erfüllt.

2.13.4 Vorverfahren

Wie in der Ausgangslage erläutert, möchten die Schweiz und die EU bereits seit 2008 die Zusammenarbeit im Bereich Gesundheit stärken und formalisieren. Priorität hatte für die Schweiz dabei immer die Zusammenarbeit im Bereich Gesundheitssicherheit

– ein Bereich, dessen Bedeutung durch die Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie weiter zugenommen hat. Die EU hat den entsprechenden Rechtsrahmen und ihre Strukturen zur Gesundheitssicherheit im Nachgang der Krise gestärkt, was eine zukünftige Schweizer Beteiligung noch relevanter macht.

Bereits Anfang 2023 und damit zu Beginn der exploratorischen Gespräche wurde ein kontinuierlicher informeller Dialog mit interessierten nationalen Partnern im Gesundheitsbereich (darunter Vertreterinnen und Vertreter von Krankenversicherern, Ärzteverbänden, Spitälern, der Pharma- und Industriebranche, von Gewerkschaften und Patientenorganisationen) sowie der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen