Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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2.13 Gesundheit
2.13.1 Zusammenfassung
Gesundheitskrisen machen nicht vor Grenzen Halt. Eine diesbezügliche Zusammenarbeit ist daher zentral – auf globaler, aber auch auf regionaler Ebene. Seit 2008 strebt die Schweiz zum besseren Schutz der Schweizer Bevölkerung eine engere Zusammenarbeit mit der EU im Gesundheitsbereich an. Dazu möchte sie sich an den europäischen Mechanismen zur Bewältigung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen, am Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und am Mehrjahresprogramm der EU im Gesundheitsbereich beteiligen können.
2018 stand die Schweiz kurz vor dem Abschluss eines Abkommens, das die Beteiligung an den oben genannten Instrumenten vorsah. Es scheiterte letztlich jedoch an der fehlenden Einigung zwischen der Schweiz und der EU über die institutionellen Fragen.
Eine Zusammenarbeit war deshalb nicht möglich, so dass die Schweiz im zentralen Bereich der epidemiologischen Überwachung keinen Zugang zu den Informationen und Mechanismen in der EU erhielt. Während der Covid-19-Pandemie musste die Schweiz die EU um einen ad-hoc-Zugang ersuchen, um sich an bestimmten Gesundheitssicherheitsmechanismen der EU beteiligen zu können. Dieser inhaltlich und zeitlich beschränkte Zugang, den die EU der Schweiz in diesem besonderen Kontext gewährte, erwies sich als klarer Vorteil, da er in einer sehr schwierigen epidemiologischen Lage eine wirksamere Reaktion ermöglichte. Seit August 2023 verfügt die Schweiz jedoch über keinen Zugang mehr.
Vor dem Hintergrund des nachgewiesenen Nutzens einer engeren Zusammenarbeit haben die Schweiz und die EU vereinbart, ein Gesundheitsabkommen in den Paketansatz aufzunehmen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit mit der EU im prioritären Bereich der Gesundheitssicherheit zu formalisieren, um den Schutz der Schweizer Bevölkerung vor epidemiologischen Risiken in einer schweren Gesundheitskrise zu erhöhen und die Entstehung solcher Krisen verhindern zu können.
Entsprechend dem Schweizer Verhandlungsmandat vom 8. März 2024 beschränkt sich das Gesundheitsabkommen auf den Bereich der Gesundheitssicherheit und ermöglicht der Schweiz den umfassenden Zugang:
– zu den Gesundheitssicherheitsmechanismen der EU;
– und zum ECDC.
Das Gesundheitsabkommen gewährleistet der Schweiz einen direkten und ständigen Zugang zu den Frühwarnsystemen der EU und ermöglicht ihr so, rasch alle erforderlichen Informationen zu epidemiologischen Entwicklungen zu erhalten, beispielsweise im Fall einer Epidemie oder bei Ausbreitung einer neuen Virusvariante in einem europäischen Land. Es erleichtert den Austausch mit den EU-Mitgliedstaaten und verbessert die Fachkompetenzen und Instrumente der Schweiz, so dass sie durch erhöhte