Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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2.14 Hochrangiger Dialog

2.14.1 Zusammenfassung

Die Schweiz unterhält mit der EU bisher keinen regelmässigen hochrangigen Austausch auf politischer Stufe, der es erlauben würde, eine Übersicht über die Gesamtbeziehungen zu gewinnen. Über solche regelmässigen hochrangigen Kontakte auf Präsidial- oder Ministerstufe verfügt die Schweiz mit zahlreichen anderen Partnern. Auf Fachebene pflegt die Schweiz mit der EU bereits heute einen regelmässigen Austausch zu den verschiedenen Bereichen der bilateralen Beziehungen. Dieser Austausch findet betreffend bestehende bilaterale Abkommen im Rahmen der durch diese Abkommen eingesetzten Gemischten Ausschüsse statt. Daneben gibt es zahlreiche weitere Austauschformate auf Fachebene wie den Dialog über Finanzmarktregulierung oder geographische und thematische Konsultationen im Bereich der Aussen- und Sicherheitspolitik. Um die bestehenden Gespräche in spezifischen Bereichen mit einer gesamtheitlichen, strategischen beziehungsweise politischen Perspektive zu ergänzen, soll ein hochrangiger Dialog eingerichtet werden.

Der hochrangige Dialog soll es ermöglichen, die Zusammenarbeit im Rahmen des Pakets Schweiz–EU, die Entwicklung der bilateralen Abkommen sowie die damit zusammenhängenden Opportunitäten und gemeinsamen Herausforderungen regelmässig auf politischer Stufe zu thematisieren. Die bestehenden fachspezifischen Dialoge und Konsultationen sowie auch die sektoriellen Gemischten Ausschüsse werden dabei nicht ersetzt.

In den Verhandlungen haben sich die Schweiz und die EU geeinigt, die Einrichtung des hochrangigen Dialogs in einer rechtlich unverbindlichen Erklärung festzuhalten. Deren Abschluss liegt gemäss Artikel 184 Absatz 1 BV in der Kompetenz des Bundesrates (s. Ziff. 2.14.8). Der Dialog soll auf Ministerstufe stattfinden und gemeinsam vom Vorsteher des EDA sowie dem für die Beziehungen zur Schweiz zuständigen Kommissar der Europäischen Kommission geleitet werden. Die weitere Zusammensetzung der Delegation wird offengelassen, was seitens der Schweiz auch eine Teilnahme von weiteren Mitgliedern des Bundesrates, Expertinnen und Experten der Bundesverwaltung oder einer Vertretung der Kantone ermöglicht. Der Dialog soll jährlich stattfinden und abwechselnd in der Schweiz und in Brüssel abgehalten werden, zum ersten Mal innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Pakets Schweiz–EU.

Die Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU im Bereich der Aussen- und Sicherheitspolitik ist nicht Gegenstand des hochrangigen Dialogs, da hierfür auf Seiten der EU nicht die Kommission, sondern der Hohe Vertreter der Union für die Aussen- und Sicherheitspolitik sowie der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) zuständig sind. In der Gemeinsamen Erklärung wurde festgehalten, dass die Frage nach einem politischen Dialog zwischen dem Hohen Vertreter und dem Vorsteher des EDA separat behandelt werden soll.

Der Bundesrat erachtet das Verhandlungsmandat als vollständig erfüllt.

2.14.2 Ausgangslage

Die Schweiz pflegt mit der EU bereits heute einen regelmässigen Austausch zu den verschiedenen Bereichen der bilateralen Beziehungen. Dieser findet vorwiegend im