Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Probleme angehen. Auch der Schweizerische Gewerbeverband sowie der Arbeitnehmerdachverband Travail.Suisse haben das Vorhaben explizit befürwortet. Die Konferenz der Kantonsregierungen gab ihrer Hoffnung Ausdruck, dass ein solcher regelmässiger Dialog die Bedeutung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU widerspiegeln und zum gegenseitigen Verständnis beitragen würde. Die Kantonsregierungen forderten mit Verweis auf die Mitwirkungsrechte der Kantone in der Aussenpolitik die Möglichkeit einer Teilnahme am Dialog.

Im Rahmen der Verhandlungen, die in der Verhandlungsgruppe «Institutionelle Bestimmungen und andere Fragen» stattgefunden haben, waren sich die Delegationen der Schweiz und der EU einig, dass die Einrichtung des hochrangigen Dialogs in einer rechtlich unverbindlichen Erklärung festgehalten werden soll. Der Inhalt der Erklärung war für beide Seiten grundsätzlich unbestritten. Die Diskussionen darüber gestalteten sich entsprechend kurz, und die Verhandlungsziele der Schweiz wurden vollumfänglich erreicht.

2.14.4 Vorverfahren

Es gab kein spezifisches Vorverfahren für die Verhandlungen zum hochrangigen Dialog. Das Parlament, die Konferenz der Kantonsregierungen, die Sozialpartner sowie Verbände und Organisationen hatten die Gelegenheit, im Rahmen der Konsultation zum Entwurf des Schweizer Verhandlungsmandats vom 15. Dezember 2023 Stellung zum Vorhaben zu nehmen.

2.14.5 Grundzüge des hochrangigen Dialogs

Die Einrichtung eines hochrangigen Dialogs wurde in einer Gemeinsamen Erklärung zwischen der Schweiz und der EU festgehalten.810 Hierbei handelt es sich um ein rechtlich unverbindliches Instrument, dessen Gehalt ausschliesslich politischer Natur ist. Es ist in den Aussenbeziehungen üblich, für die Vereinbarung von politischen Konsultationen und Treffen auf solche rechtlich unverbindlichen Instrumente zurückzugreifen. Inhaltlich hält die Gemeinsame Erklärung die wesentlichen Elemente des hochrangigen Dialogs fest. Dazu gehören insbesondere der Vorsitz des hochrangigen Dialogs, dessen Zielsetzungen und Inhalte, die Häufigkeit der Treffen und die Durchführungsmodalitäten. Ausserdem wird eine Abgrenzung zu einem möglichen politischen Dialog über die Aussen- und Sicherheitspolitik zwischen der Schweiz und der EU vorgenommen.

2.14.6 Erläuterungen zu einzelnen Paragraphen der Gemeinsamen Erklärung

Der Titel der Gemeinsamen Erklärung hält fest, dass der hochrangige Dialog auf das Paket Schweiz–EU sowie auf mögliche Weiterentwicklungen der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU fokussiert. Nicht Gegenstand des Dialogs sollen demnach davon abzugrenzende Politikbereiche wie etwa die Zusammenarbeit in der Aussen- und Sicherheitspolitik sein.

810 Gemeinsame Erklärung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Kommission über die Einrichtung eines hochrangigen Dialogs über das umfassende bilaterale Paket und die mögliche Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz