Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Rechtsübernahme ausgehandelten Mitwirkungsrechten für Bund, Kantone und Parlament wird sie sich in Zukunft ausserdem bei der Weiterentwicklung des Rechts, das Teil der Abkommen ist und sein wird, einbringen können. Ein stabiler und vorhersehbarer Binnenmarkt sowie politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich solide Mitgliedstaaten liegen im Interesse der Schweiz. Über die Projekte des Schweizer Beitrags (s. Ziff. 2.10) zeigt sich die Schweiz nicht nur solidarisch mit ihren Partnern in Europa, sondern hält auch die Instrumente in der Hand, um diese Ziele gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten zu erreichen. Davon profitieren beide Seiten.

5.2 Erfolgsfaktoren: Paketansatz, breite innenpolitische Abstützung und Transparenz

Der Bundesrat wählte im Februar 2022 unter dieser Prämisse einen breiten Ansatz, der bei der Gestaltung der bilateralen Beziehungen zur EU die Kerninteressen der Schweiz (und ihrer Wirtschaft) am besten berücksichtigt: den Paketansatz. Auf diesen Vorschlag liess sich die EU in den darauffolgenden exploratorischen Gesprächen (ab März 2022) und Verhandlungen (ab März 2023) ein. Dieser breite Paketansatz hat sich als ein ausschlaggebender Faktor für den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen erwiesen. Das Paket umfasst einen Stabilisierungsteil mit (i) der sektoriellen Verankerung von institutionellen Elementen in den bestehenden Binnenmarktabkommen Personenfreizügigkeit, technische Handelshemmnisse (MRA), Land- und Luftverkehr unter Berücksichtigung von Ausnahmen, Absicherungen und Prinzipien, (ii) der Aufnahme von Bestimmungen über staatliche Beihilfen in die bestehenden Land- und Luftverkehrsabkommen, (iii) weiteren Anpassungen der bestehenden Abkommen Personenfreizügigkeit, technische Handelshemmnisse (MRA), Land- und Luftverkehr sowie Landwirtschaft, (iv) Kooperationsabkommen in den Bereichen Forschung, Bildung und Weltraum sowie (v) der Verstetigung des Schweizer Beitrags. Ein Weiterentwicklungsteil widerspiegelt die Schweizer Interessen an einem gezielten Ausbau der bilateralen Beziehungen mit der EU. Er umfasst: (i) neue Binnenmarktabkommen in den Bereichen Strom (inkl. institutionelle Elemente und staatliche Beihilfen) und Lebensmittelsicherheit (inkl. institutionelle Elemente) sowie (ii) ein neues Kooperationsabkommen im Bereich Gesundheit. Die Schweiz und die EU streben zudem nach einem regelmässigen politischen Austausch in unterschiedlichen Bereichen. Folglich wurden (i) ein hochrangiger Dialog und (ii) eine institutionalisierte parlamentarische Zusammenarbeit beschlossen. In einer gemeinsamen Erklärung wurden Übergangsregeln für die Phase ab Ende 2024 bis zum Inkrafttreten des Pakets festgelegt.

Nach zahlreichen politischen Kontakten, elf exploratorischen und 46 technischen Gesprächen konnten die Sondierungen im Oktober 2023 mit der Vorlage eines gemeinsamen Dokuments (Common Understanding) abgeschlossen werden.860 Die Intensität und Tiefe insbesondere der technischen Gespräche zeitigten in allen Paketelementen mögliche Lösungsansätze. Das zuvor breit definierte Interessenfeld konnte hierdurch enger abgesteckt werden. Dies schuf geeignete Voraussetzungen für die Verhandlungen.

860 www.eda.admin.ch/europa > Publikationen > Berichte > Dokumente > Bericht zu den exploratorischen Gesprächen zwischen der Schweiz und der EU zur Stabilisierung und Weiterentwicklung ihrer Beziehungen, 15.12.2023.