Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Laufende Verhandlungen bedingen eine gewisse Zurückhaltung und Sorgfalt in der Handhabung von Positionen und taktischen Überlegungen. Trotzdem entschied sich der Bundesrat bei der Einbindung der genannten innenpolitischen Akteure für maximale Transparenz unter Wahrung der aussenpolitischen Interessen. Mitunter deshalb gelang es, im Dialog mit den inländischen Partnern Vertrauen aufzubauen. Im Dezember 2023 entschied sich der Bundesrat für eine breite Konsultation des provisorischen Verhandlungsmandats und die Veröffentlichung des Common Understanding. Mehr Adressaten als rechtlich notwendig wurden zu einer Stellungnahme aufgefordert. Das Parlament widmete dem Geschäft in der Folge 20 Sitzungen in acht verschiedenen parlamentarischen Kommissionen (Aussenpolitische Kommissionen [APK] und weitere interessierte Kommissionen: Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur [WBK], Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit [SGK], Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie [UREK], Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen [KVF], Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben [WAK], Staatspolitische Kommissionen [SPK], Finanzkommissionen [FK]). Die APK sowie zwei weitere Sachbereichskommissionen (WAK, KVF) reichten Stellungnahmen ein. Die Kantone verabschiedeten mit 24 Stimmen (bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung) ebenfalls eine zustimmende Stellungnahme. Von den angefragten Sozial- und Wirtschaftspartnern sowie weiteren innenpolitischen Partnern wandten sich sieben mit Stellungnahmen an den Bundesrat. 27 weitere Stellungnahmen von nicht direkt angeschriebenen Akteuren gingen ein. Der Bundesrat berücksichtigte die Präzisierungsvorschläge aus der Konsultation bei der Ausarbeitung des endgültigen Verhandlungsmandats. Er passte das Mandat in vier Bereichen an: institutionelle Elemente, Personenfreizügigkeit (Zuwanderung, Lohnschutz), Landverkehr und Strom.861 Die jeweiligen Anpassungen und damit das definitive Verhandlungsmandat machte er öffentlich.

5.3 Das Verhandlungsmandat erfüllt – inländische Begleitmassnahmen beschlossen

Die vorliegenden Abkommen sind Ausdruck der massgeschneiderten Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Das Paket CH-EU widerspiegelt Kontinuität, stabilisiert den bewährten Weg und baut ihn aus. Nach einigen Jahren der Stagnation und Rechtsunsicherheit, in denen die Schweiz willkürlichen oder unverhältnismässigen Massanahmen der EU im Falle von Streitigkeiten ausgeliefert war, legt der Bundesrat mit dem vorliegenden Paket eine solide Grundlage für geregelte Beziehungen mit dem wichtigsten Partner. Die Tatsache, dass die Europäische Kommission bestrebt war, die Verhandlungen noch vor Ende Jahr materiell abzuschliessen, gereichte der Schweiz zum Vorteil. Der Bundesrat kam am 20. Dezember 2024 zum Schluss, dass das Mandat vom 8. März 2024 in sämtlichen Bereichen erfüllt und die Resultate des Common Understanding übertroffen wurden. In einzelnen Bereichen konnten im Vergleich zum Mandat Verbesserungen erzielt werden:

861 www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Medienmitteilungen des Bundesrats > 08.03.2024 > Beziehungen Schweiz-EU: Der Bundesrat verabschiedet das endgültige Verhandlungsmandat > Bericht über die Ergebnisse der Konsultation zum Entwurf eines Verhandlungsmandats zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über die Stabilisierung und Weiterentwicklung ihrer Beziehungen.