Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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der dynamischen Rechtsübernahme betroffen sind), aber trotzdem in einem relevanten europäischen Kontext stehen, etwa im Rahmen des «autonomen Nachvollzugs» von EU-Recht.

Ständige Subkommission für Europafragen

Die APK des Nationalrats hat eine ständige Subkommission für Europafragen eingesetzt, die den Auftrag hat, die Rechtsentwicklungen in der EU im Rahmen der bilateralen Binnenmarktabkommen, der Assoziierungsabkommen wie Schengen/Dublin sowie der Beteiligung der Schweiz an den Agenturen der EU und den Förderprogrammen der EU zu verfolgen. Der Bundesrat ist bereit, die Zusammenarbeit mit der Subkommission zu verstärken, wenn diese darum ersucht (mündliche Präsentation der für die Schweiz direkt relevanten Rechtsakte der EU zuhanden der Subkommissionsmitglieder). Die Subkommission könnte sich auch über allfällige EU-Rechtsakte informieren, die die Schweiz bei der eigenen Rechtsetzung berücksichtigen möchte, auch wenn sie nicht verpflichtet ist, diese im Rahmen eines bilateralen Abkommens zu übernehmen («autonomer Nachvollzug» von EU-Recht, s. Postulat 11.3916 Nordmann und dazugehörige Stellungnahme des Bundesrates), um eine gezielte Informationspolitik zum Thema «autonomer Nachvollzug» zu entwickeln. Falls gewünscht, könnten dieselben Informationen übrigens auch der APK des Ständerats in einem Format ihrer Wahl zur Verfügung gestellt werden.

Entsendung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Parlamentsdienste

Die Entsendung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Parlamentsdienste nach Brüssel wäre eine wirksame Möglichkeit, um eine direkte und frühzeitige Information über die für die Schweiz relevanten Entwicklungen des EU-Rechts sicherzustellen. Die entsendete Person könnte über Verfahren und Entwicklungen in der EU Bericht erstatten, die für das Parlament von besonderem Interesse sind. Dabei kommen zwei Möglichkeiten infrage. Das Parlament könnte einerseits eine Person direkt an das Europäische Parlament entsenden, wie es beispielsweise die norwegischen und britischen Parlamentsdienste machen. Aufgrund ihrer Präsenz vor Ort hätte diese Person einen privilegierten Zugang zum Europäischen Parlament und dessen Mitgliedern und befände sich im Herzen des EU-Rechtsetzungsprozesses. Andererseits könnte das Parlament eine Person in die Mission der Schweiz bei der EU entsenden. Damit könnte ein privilegierter Kanal zwischen der Mission und dem Parlament etabliert werden. Die entsendete Person wäre der Chefin/des Chefs der Mission unterstellt und hätte materiell kein Mitbestimmungsrecht. Diese Lösung bedingt, dass die Gewaltentrennung eingehalten wird und das Parlament die notwendige Finanzierung im Rahmen seiner Kompetenzen sicherstellt. Die Modalitäten einer solchen Entsendung würden von den Parlamentsdiensten und dem EP bzw. dem EDA unter Berücksichtigung dieser Bedingungen geregelt, zum Beispiel in Form einer Vereinbarung oder eines Vertrags.

Informationsreisen

Die jährlichen Informationsreisen der APK liegen in der Eigenkompetenz des Parlaments und müssen vom zuständigen Ratsbüro genehmigt werden. Eine oder mehrere Informationsreisen nach Brüssel könnten die Information der APK-Mitglieder über die in Vorbereitung befindlichen EU-Rechtsakte, die für die Schweiz relevant sind,