Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/57: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026 · 45 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026 VerpV
Total258
3.4 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
3.4.1 Allgemeine Bemerkungen
Die Kantone haben sich generell eher zustimmend zu den geplanten Anpassungen geäussert. Sie beziehen sich in der Regel auf die eher zustimmende Stellungnahme der Konferenz der Umweltämter (KVU). Die generelle Stossrichtung der Vorlage, insbesondere der Ausbau der vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG) bei Glas, wird begrüsst. Die Mitteilungs- und Rück- nahmepflichten, sowie die gesteckten Ziele in der Vorlage gehen ihnen aber zu wenig weit.
Rund 50 Westschweizer Gemeinden haben eine harmonisierte Stellungnahme eingereicht. Die Gemeinden lehnen die Verordnungsanpassung ab, weil die Anforderungen an Branchen- organisationen gemäss Artikel 32aterUmweltschutzgesetz (SR 814.01, USG) noch nicht defi- niert sind. Sie lehnen zudem einen kostenpflichtigen Plastiksack ab und bevorzugen eine Lö- sung mit einer VEG zur Deckung der kommunalen Kosten. Die Städte Bern und Thun, sowie die Gemeinde Köniz unterstützen grösstenteils die Stellungnahme des Schweizer Städtever- bands (SSV), welcher sich ebenfalls eher ablehnend zur geplanten Verordnungsanpassung äussert. Insbesondere wird kritisiert, dass wenige Anforderungen an Branchenorganisationen definiert werden, was den Vollzug erschweren könne.
Fünf der in der Bundesversammlung vertretenen Parteien haben sich zur geplanten Verord- nungsänderung geäussert. Die FDP äussert sich zustimmend, möchte jedoch den Zusatz er- gänzt haben, dass kantonale und kommunale Entsorgungsgebühren nicht zulässig seien. SP, Grüne und Grünliberale geben sich eher zustimmend. Die Grüne und die Grünliberale Partei begrüssen die grundsätzliche Richtung der Revision, bemängeln aber, dass deren Fokus auf dem Recycling, anstelle von Abfallreduktion und Vermeidung sowie Wiederverwendung, liege. Die SP befürchtet, dass die geplante Revision keine reellen Ergebnisse liefern wird, sowohl bezüglich der Reduktion des Abfallverbrauchs wie auch der Verminderung des Risikos von schädlichen Chemikalien in Verpackungen. Grüne, Grünliberale und SP schlagen diverse Än- derungen vor. Die SVP lehnt die Revision der Verordnung mehrheitlich ab, da sie sich gegen weitere Regulierungen und für mehr freiwillige Massnahmen der Wirtschaft ausspricht.
Elf Privatpersonen haben sich zur Verpackungsverordnungsvorlage geäussert. Sie schliessen sich grundsätzlich der Stellungnahme von Trash Hero World an.
3.4.2 Stellungnahme zu einzelnen Artikeln
Art. 1 «Gegenstand und Geltungsbereich»
71 Teilnehmende (51 Westschweizer Gemeinden, B Lab, Bern, BL, Emmi, EZV-OW, GALL, KVU, REAL, Satom, SSV, SG, SO, STRID, swisscleantech, Thun, VBSA, VD, VSMR, WWF, Zeba) stimmen dem Artikel vollständig zu.
19 Teilnehmende stimmen zu mit Änderungsanträgen (ASL, CIEL, EA ECCO, FPFF, GE, IG DHS, JU, Köniz, KUNSTSTOFF.swiss, KYMA, OceanCare, P&G, Recypac, scienceindustries, SKQ, Swiss Recycle, Swissmem, SVUG, Trash Hero). Die wichtigsten Änderungsanträge sind:
- Die Verordnung soll nicht für Verpackungen gelten, die aufgrund der darin verpackten Materialien nicht für die Wiederverwendung oder die Wiederverwertung geeignet sind (IGDHS, KUNSTSTOFF.swiss, RecyPac, scienceindustries, SKW, SwissRecycle, Swissmem).
- Giftige Stoffe in Verpackungen sollen beschränkt oder verboten werden. Unternehmen sollen wiederverwendbaren Verpackungssysteme entwickeln und bereitstellen, sowie zur obligatorischen Kennzeichnung des Verpackungsmaterials verpflichtet werden (ASL, CIEL, EA ECCO, FPFF, KYMA, Trash Hero).
- Priorisierung gemäss geltender Abfall-Verwertungshierarchie (ASL, CIEL, FPFF, Kö- niz), sowie die Finanzierung der Entsorgung aller Verpackungen gemäss EU (JU).