Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/57: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026 · 45 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026 VVEA

Sammlungen oder Sammelstellen abgelöst. Die Regelung auf Bundesebene knüpft an bishe- rige kantonale Regelungen an, vereinfacht den Vollzug und hält durch das vereinfachte Ver- fahren den administrativen Aufwand gering.

2.1.2.2 Luftreinhalteverordnung

In Anhang 2 Ziffer 842 der LRV findet sich ein Verweis auf Artikel 14a der VVEA, in dem der Begriff thermische Verwertung verwendet wird. Da in der VVEA aus Gründen der Vereinheitli- chung von Begriffen neu nur noch der Begriff energetische Verwertung verwendet wird, soll auch die LRV entsprechend angepasst werden. Andere Artikel sind nicht betroffen, die ther- mische Verwertung wird nur in Anhang 2 Ziffer 842 LRV aufgeführt.

2.2 Eingegangene Stellungnahmen und Gesamtbild

Zu den Anpassungen der Abfallverordnung (VVEA) zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen der parlamentarische Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirt- schaft stärken» und der Motion 24.3475 «Regulatorische Blockaden beim Zink-Recycling be- heben» sind insgesamt 133 Stellungnahmen eingegangen. Die Vorlage wird insgesamt positiv beurteilt: 101 der 133 Stellungnehmenden stimmen ihr zu oder eher zu. 13 lehnen die Vorlage ab oder eher ab. 5 weitere Teilnehmende stehen der Vorlage neutral gegenüber und 14 Teil- nehmende geben keine generelle Rückmeldung.

Adressaten Eingegangene Stellungnahmen Kantone26

Kantonale Konferenzen und Vereinigungen2

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien4

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte1

und Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft3

Dachverbände und Fachorganisationen38

Gemeinden und Städte3

Weitere Interessierte Kreise (Detailhandel, Verpackungsindus-49

trie...)

Total133

2.3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

2.3.1 Allgemeine Bemerkungen

Die Kantone begrüssen die Revision der Abfallverordnung insgesamt und stützen sich dabei grösstenteils auf die Stellungnahme der Konferenz der Umweltschutzämter (KVU). Besonders positiv hervorgehoben wird die klare Priorisierung der stofflichen vor der energetischen Ver- wertung sowie die Zuordnung der Verbrennungsrückstände aus thermischen Behandlungsan- lagen zu den Siedlungsabfällen, welche mehrere wettbewerbsrechtliche Unsicherheiten im In- land klärt. Ebenso wird der verstärkte Fokus auf die Fremdstoffausschleusung und die Aus- weitung der Separatsammlung auf biogene Abfälle aus Industrie und Gewerbe als dringend notwendig beurteilt. Gleichzeitig äussern sich die Kantone kritisch gegenüber der Erweiterung des Begriffs «Verwertungsverfahren» auf Prüf- und Reinigungsprozesse. Dies führe zu einem erheblichen zusätzlichen Vollzugsaufwand. Zudem weisen die Kantone auf eine uneinheitliche Verwendung zentraler Begriffe innerhalb der Verordnung hin, insbesondere in Bezug auf die Begriffe «energetisch» und «thermisch» in Artikel 10 und Artikel 13 Absatz 1. Kritisch wird auch gesehen, dass die Nutzung von CO2 aus Rauchgas neu nicht mehr als Energienutzung ausserhalb der Anlage gilt.