Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/57: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026 · 47 Seiten
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Die qualitative Analyse zeigt, dass die Totalrevision der VGV gesamthaft nur geringe wirtschaftliche Auswirkungen hat. Dies insbesondere aus dem Grund, da mehrheitlich Rahmenregulierungen formuliert werden und der Detaillierungsgrad gering ist. Dadurch wird der Wirtschaft viel Handlungsspielraum bei der Umsetzung überlassen. Ausserdem führen die Rahmenregulierungen dazu, dass keine Handelshemmnisse aufgrund internationaler Regulierungen, insbesondere jenen der EU, aufgebaut werden. Schliesslich kann davon ausgegangen werden, dass eine Vielzahl der Unternehmen sich eher an den strikteren Vorgaben der EU orientiert, respektive orientieren muss, wenn Handel im EU-Raum betrieben wird.
6.3 Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Haushalte
Sowohl für die gesamte Gesellschaft wie auch für die einzelnen Haushalte sind die Auswirkungen weitgehend neutral. Die gesamte Gesellschaft profitiert von der Reduktion der Umweltbelastung, respektive der CO2-Emissionen und den damit verbundenen Schadenskosten. Für die Haushalte entsteht schweizweit und koordiniert eine neue Separatsammlung für Kunststoffverpackungen. Die erhöhte Transparenz führt zu einer besseren Informationsgrundlage.
Die Anforderungen an Verpackungen können aufgrund der Investitionen zu leicht teureren Verpackungen führen. Die eingesetzte Verpackung macht jedoch vom Verkaufspreis des verpackten Produktes in der Regel nur einen geringen Anteil aus. Eine leichte Erhöhung hat dadurch auf den Endpreis kaum einen Einfluss. Durch die Materialeinsparung sind auch Kostensenkungen denkbar. Auch der Ausbau der VEG auf weitere Verpackungen aus Glas führt zu einer leichten Verteuerung (zwischen 2 und 5 Rappen) des Verkaufspreises. Diese Kosten entfallen den Haushalten jedoch durch die Entlastung bei den Entsorgungskosten der Gemeinden (Kosten der Glasentsorgung, welche über die Abfallgrundgebühren finanziert werden). Gesamthaft werden keine relevanten Kosten auf die Haushalte zukommen, insbesondere aufgrund der offenen Formulierung, die auf die wirtschaftliche Tragbarkeit Rücksicht nimmt.
6.4 Auswirkungen auf den Bund
Die Auswirkungen auf den Bund werden gesamthaft als gering eingestuft. Einen nennenswerten, einmaligen Einfluss haben die neuen Mitteilungspflichten für Inverkehrbringer und Entsorger. Damit die Übermittlung sowie die Auswertung der Daten sicher und effizient, sprich automatisiert geschehen kann, muss eine IT-Lösung entwickelt werden. Dies verursacht einen geringen Initialaufwand. Das BAFU schätzt derzeit den notwendigen Aufwand für die Umsetzung einer IT-Lösung auf ca. eine Million Franken. Die IT-Lösung soll den Datentransfer mit einem möglichst geringen administrativen Aufwand vermöglichen. Auch sollen einfach Zeitreihen und weitere Auswertungen, durchführbar sein. Die Folgekosten für Unterhalt, Support und Datenverarbeitung werden seitens BAFU als tief eingeschätzt.
Die Ausweitung der VEG auf alle Verpackungen aus Glas verursacht ebenfalls weitere Kosten. Diese werden jedoch durch die Einnahmen aus der bereits erhobenen VEG gedeckt.