Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/57: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026 · 47 Seiten

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haben dadurch mehr Planungssicherheit und können in den Ausbau der Sortier- und Recyclinginfrastruktur investieren.

Für die Ausweitung der VEG auf weiteres Verpackungsglas (Art. 7ff VerpV) werden

je nach Unternehmen gewisse Initialkosten durch den Aufbau zur Berechnung und

Abwicklung der VEG auf weitere Verpackungsgläser erwartet. Die VEG, welche im Produktepreis eingerechnet wird und die Finanzierung der Entsorgung sicherstellt, kann hierfür jedoch nicht eingesetzt werden.

Die Erstellung einer Datenbank zur Erfassung der in Verkehr gebrachten Verpackungen (Art. 21 VerpV) verursacht ebenfalls einen wesentlichen

administrativen Aufwand und evtl. Investitionen in entsprechende IT-Lösungen.

Viele grosse Unternehmen, insbesondere jene, welche Produkte in die EU exportieren, haben jedoch bereits entsprechende Datenbanken aufgebaut. In vielen EU-Mitgliedsstaaten müssen die Mengen importierter Verpackungen nach Material und Gewicht seit längerem genau angegeben werden. Ab 2025 wird dies in allen EU-Mitgliedsstaaten der Fall sein.

Die Mitteilungspflichten für Sortier- und Recyclingunternehmen (Art. 22 VerpV)

von Verpackungen aus Kunststoff erfordert kaum Initialkosten. Die betroffenen Unternehmen messen die Stoffströme bereits heute. Die entsprechenden Daten stehen zur Verfügung und müssen lediglich dem Bund übermittelt werden (siehe «Wiederkehrende Kosten für Unternehmen»).

Wiederkehrende Kosten für Unternehmen

Die wiederkehrenden Kosten konnten, im Unterschied zu den einmaligen, teilweise quantifiziert werden.

Der Betrieb eines Rücknahmesystems für Verpackungen aus Kunststoff (Art. 4

VerpV) wird auf 1.5 Millionen Franken jährlich geschätzt. Die Kosten können mit der offenen Finanzierungsregulierung jedoch direkt den Konsumentinnen und Konsumenten übertragen werden, bspw. über eine kostenpflichtige Abgabe. Diese sparen umgekehrt Gebühren bei der Kehrichtentsorgung ein. Gleichzeitig profitieren einige Händler und Händlerinnen, die eigene Produkte-Linien haben und damit auch Verpackungsmaterialien benötigen, von der neuen Verfügbarkeit qualitativ hochwertiger Rezyklate aus der Schweiz.

Die Entsorgung der Glasverpackungen (ohne Getränkeverpackungen) verursacht jährliche Kosten in der Höhe von 12.3 Millionen Franken. Sie müssen mit der

Ausweitung der VEG auf weitere Verpackungsgläser (Art. 7ff VerpV) neu von den

Herstellerinnen und Herstellern (inkl. Importeure) der Verpackungsgläser teilweise gedeckt werden. Die Kosten werden jedoch direkt den Konsumentinnen und Konsumenten, eingerechnet im Produktepreis, weitergegeben. Die VEG ist bezogen auf den Produktpreis sehr gering (z.B. heute 6 Rappen pro Weinflasche). Nach den initialen Administrativkosten für den Ausbau der VEG auf weitere Verpackungsgläser sind die wiederkehrenden administrativen Kosten verhältnismässig gering.

Die Kosten für das Reporting der Sortier- und Recyclingunternehmen (Art. 22

VerpV), von welchen es in der Schweiz nur wenige gibt, werden auf insgesamt ca. 225'000 Franken jährlich beziffert (ca. 10'000 – 15'000 Franken pro Unternehmen).