Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/6: 21.498 n Pa.Iv. Roduit. Umsetzung des Berichtes zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV · 10 Seiten

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Inhalt der Vorlage

Die Vorlage hat zum Ziel, das Einigungsverfahren bei den monodisziplinären Gutachten im Bereich der Invalidenversicherung (IV) zu optimieren. Einerseits soll die versicherte Person von Anfang an in die Bezeichnung der mit einem monodisziplinären medizinischen Gutachten der IV beauftragten sachverständigen Person einbezogen und ein Verfahren für einen tatsächlichen Einigungsversuch umgesetzt werden. In diesem Punkt greift die Vorlage eine Praxis auf, die bereits verschiedene IV-Stellen anwenden.

Andererseits sieht die Vorlage bei einer nicht erfolgten einvernehmlichen Einigung vor, dass beide Parteien, d. h. die IV-Stelle und die versicherte Person, je eine sachverständige Person bezeichnen. Die so bezeichneten Sachverständigen erstellen ein gemeinsames Gutachten. Bei divergierenden Einschätzungen der beiden Sachverständigen nimmt der Regionalärztliche Dienst (RAD) zu den strittigen Punkten Stellung und legt seine Schlussfolgerungen zum medizinischen Gutachten vor.

Damit ergänzt die neue Regelung die verschiedenen Massnahmen, die im Rahmen der Weiterentwicklung der IV (WEIV) eingeführt wurden, um die Qualität der Gutachten und des Verfahrens zu gewährleisten und zu verbessern.