Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/6: 21.498 n Pa.Iv. Roduit. Umsetzung des Berichtes zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV · 10 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
Am 30. September 2021 reichte Nationalrat Benjamin Roduit die parlamentarische Initiative 21.498 ein, die die Umsetzung des Berichts zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV1 verlangt. Die Initiative zielt erstens darauf ab, dass von Anfang an eine tatsächliche Einigung zur Bezeichnung der mit dem monodisziplinären ärztlichen Gutachten beauftragten sachverständigen Person stattfindet. Falls der Einigungsversuch erfolglos bleibt, sieht die Initiative zweitens vor, dass jede Partei eine sachverständige Person für ein gemeinschaftliches Gutachten bestimmt.
Am 10. November 2022 gab die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) der parlamentarischen Initiative mit 19 zu 2 Stimmen Folge. Am 22. Mai 2023 schloss sich die ständerätliche Schwesterkommission diesem Entscheid mit 7 zu 3 Stimmen und 2 Enthaltungen an.
Am 16. August 2024 führte die SGK-N eine Grundsatzdiskussion. Dabei präzisierte und ergänzte sie den vom Initianten vorgeschlagenen Text bezüglich der Einigungspflicht bei der Auswahl der sachverständigen Person sowie bezüglich der Pflicht, allfällige Differenzen zwischen den Sachverständigen transparent darzustellen, damit der Regionalärztliche Dienst (RAD) in Kenntnis der Sachlage zum Gutachten Stellung nehmen kann. Die SGK-N beauftragte die Verwaltung gestützt auf Artikel 112 Absatz 1 ParlG mit der Ausarbeitung des erläuternden Berichts.
Mit 18 zu 7 Stimmen verabschiedete die SKG-N den Vorentwurf am 17. Januar 2025 zusammen mit dem vorliegenden erläuternden Bericht in die Vernehmlassung.
2 Ausgangslage
2.1 Aktuelle Rechtslage
Die am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Weiterentwicklung der IV (WEIV) brachte insbesondere mit der Stärkung der Verfahrensrechte der versicherten Personen Verbesserungen beim Einigungsverfahren.
In Artikel 44 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG, SR 830.1) wird das Verfahren der direkten Vergabe von Gutachten durch die Versicherungsträger in groben Zügen festgelegt.
Die Regelung zum Einigungsversuch ist in Artikel 7j der Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV, SR 830.11) verankert. Der
1 Müller, Franziska / Liebrenz, Michael / Schleifer, Roman / Schwenzel Christof / Balthasar, Andreas (2020): Evaluation der medizinischen Begutachtung in der Invalidenversicherung, Bericht zuhanden des Generalsekretariats des Eidgenössischen Departement des Innern EDI (GS-EDI), Interface Politikstudien Forschung Beratung, Luzern / Universität Bern, Bern