Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/6: 21.498 n Pa.Iv. Roduit. Umsetzung des Berichtes zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV · 15 Seiten
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werden kann. Deshalb verlangen sie eine dahingehende Präzisierung in den definitiven Erläuterungen zu Artikel 57 Absatz 4 IVG.
SP, GRÜNE Schweiz, SGV, SGB, Travail.Suisse, SIM und EKQMB sprechen sich ebenfalls für eine einheitliche Gutachterliste aus. Nach Ansicht der SIM könnte eine solche Liste durch das BSV geführt werden, während sich die EKQMB als prädestiniert dafür sieht, die Koordination einer nationalen Gutachterliste zu übernehmen.
2. Barrierefreie Kommunikation und bessere Berücksichtigung seltener Krankheiten
SZBlind fordert, dass die Informationen im Rahmen der Gutachten allen zugänglich sein müssen.
IG Seltene Krankheiten und Pro raris halten fest, dass sich die Gutachterin oder der Gutachter bei Personen mit seltenen Krankheiten im entsprechenden medizinischen Bereich auskennen oder sich andernfalls auf die Empfehlung einer Fachexpertin oder eines Fachexperten stützen muss.
3.2.1.4 Alternative Vorschläge
a. Vergabe per Zufallsprinzip
Sofern das aktuelle System als unbefriedigend betrachtet wird, schlagen NE, VD und FER vor, die Vergabe nach dem Zufallsprinzip, die aktuell für Gutachtenaufträge mit zwei oder mehr Fachdisziplinen zur Anwendung kommt (Art. 72bisIVV), auf Gutachten mit einer Disziplin auszuweiten.
b. Wahl zwischen drei Sachverständigen
Die SIM regt an, dass die versicherte Person, wenn sie mit der von der IV-Stelle vorgeschlagenen sachverständigen Person nicht einverstanden ist, der IV-Stelle von sich aus drei Sachverständige vorschlagen kann, die auf einer gesamtschweizerisch geführten Gutachterliste stehen (siehe 3.2.1.3). Eine Ablehnung des Dreiervorschlags müsste gemäss der SIM in Form einer begründeten und beschwerdefähigen Verfügung erfolgen.