Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/6: 21.498 n Pa.Iv. Roduit. Umsetzung des Berichtes zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV · 15 Seiten

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3 Ergebnis der Vernehmlassung

3.1 Stellungnahme zur Änderung als Ganzes

Grundsätzlich unterstützt die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden die mit dem Vorentwurf vorgeschlagene Änderung (37 Teilnehmende). 31 Teilnehmende verlangen Anpassungen am Gesetzesentwurf sowie Präzisierungen in gewissen Punkten des erläuternden Berichts.

2 Teilnehmende begrüssen das von der parlamentarischen Initiative verfolgte Ziel, sie heben jedoch gewisse Aspekte hervor, die überprüft werden müssten. 30 Teilnehmende sprechen sich gegen die Vorlage aus.

Kantone

24 Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD,

VS, ZG, ZH) teilen die Vorbehalte der Minderheit der SGK-N im erläuternden Bericht und lehnen die vorgeschlagene Gesetzesänderung ab. Gemäss diesen Kantonen ist das neue Einigungsverfahren zeitaufwändig und führt zu Verzögerungen bei den Abklärungsverfahren. Sie sind der Ansicht, dass die Einführung einer gemeinsamen Begutachtung die IV-Verfahren in organisatorischer, administrativer, rechtlicher und technischer Hinsicht verkompliziert, ohne einen nennenswerten Vorteil zu generieren. Zudem würden sich die Kosten für monodisziplinäre Gutachten verdoppeln oder gar verdreifachen, wenn die Einschätzungen der zwei beauftragten Sachverständigen auseinandergehen. Bevor allfällige Änderungen vorgenommen werden, sollte das erst kürzlich neu eingeführte Verfahren zur Vergabe von Gutachten zuerst analysiert werden. Darüber hinaus sind die Kantone besorgt über den Mangel an qualifizierten Sachverständigen, der sich ihnen zufolge weiter akzentuieren dürfte. NE und VD schlagen eine alternative Lösung vor (siehe 3.2.1.4).

Zwei Kantone (GE, SG) begrüssen es grundsätzlich, dass die Versicherten von Anfang an in die Bezeichnung der sachverständigen Person einbezogen werden sollen, sie heben jedoch gewisse Aspekte hervor, die überprüft werden müssten. GE hält es überdies für unerlässlich, Massnahmen zur Förderung der Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten zu treffen, um den Gutachterpool zu vergrössern.

Politische Parteien

SP, EVP, FDP und GRÜNE Schweiz begrüssen die parlamentarische Initiative und die dadurch erreichte stärkere Einbindung der Versicherten in die Wahl der Gutachterinnen und Gutachter, was die Akzeptanz der Gutachten ihrer Meinung nach erhöht.

Die SVP stellt sich klar gegen die Vorlage. Ihrer Ansicht nach wird die vorgeschlagene Änderung das IV-Verfahren für die monodisziplinären Gutachten verlängern und verkomplizieren, Zusatzkosten verursachen und den Gutachtermangel weiter verstärken. Die Partei argumentiert, dass, aufgrund der bereits eingeführten, zahlreichen Änderungen und der damit verbundenen Misstrauensvoten gegenüber den Sachverständigen, bereits erfahrene Experten zurückgetreten sind, was sich mit dieser Gesetzesänderung verschärfen könnte. Die Diskussion konzentriere sich zu einseitig auf die Wünsche der Personen, die IV-Leistungen beantragen, und schenke den öffentlichen Interessen zu wenig Beachtung. Die der Vorlage zugrunde liegenden Argumente könnten in allen Verfahren vorgebracht werden, denn diese können bei den Betroffenen immer Unzufriedenheit auslösen.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Der SGV befürwortet die mit dem Vorentwurf vorgeschlagenen Massnahmen, die darauf abzielen, das Vertrauen in den Prozess der IV-Gutachten und Sachverständigen zu stärken und die Akzeptanz der Ergebnisse der Gutachten zu verbessern.