Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/6: 21.498 n Pa.Iv. Roduit. Umsetzung des Berichtes zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV · 15 Seiten

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Die FMH begrüsst die Einführung des neuen Instruments. Sie schlägt indessen vor, vorgängig zu evaluieren, ob eine genügende Anzahl Sachverständige in genügender Qualität und Unabhängigkeit, auch in ihrem gegenseitigen Verhältnis, zur Verfügung steht. Ausserdem ist sie kritisch in Bezug auf die Rolle des RAD. Sie ist der Meinung, dass die Stellungnahme des RAD gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts nicht als eigenständige medizinische Einschätzung gilt und damit nicht als Grundlage für die Beurteilung des Leistungsanspruchs herangezogen werden kann. Entsprechend plädiert sie für vorgängige Abklärungen oder diesbezügliche Präzisierungen.

Die SIM lehnt die vorgeschlagene Änderung ab und äussert starke Bedenken. Sie kennt das Modell des gemeinschaftlichen Gutachtens gut und propagiert dieses und unterrichtet auch dazu, dies aber in einem sehr spezifischen Rahmen. Die vorgeschlagene Lösung orientiere sich am französischen Modell der gemeinsamen Begutachtung, das allerdings ausschliesslich im Bereich der Motorfahrzeug-Haftpflicht zur Anwendung komme; dies stelle ein grundsätzlich anderes medizinisches und auch rechtliches Framing dar als die Fragestellungen in der schweizerischen IV. In der Schweiz werde die gemeinsame Begutachtung bisher primär und praktisch ausschliesslich im Bereich der Arzthaftpflicht eingesetzt und eine Anwendung des Modells im Rahmen der Durchführung eines monodisziplinären medizinischen Gutachtens der IV sei nicht zielführend. Die SIM befürchtet fehlende Gutachterkapazitäten, insbesondere im Bereich der Psychiatrie. Ausserdem ist sie der Ansicht, dass in diesem besonderen Bereich strittige Punkte schwerlich über ein gemeinsames Gutachten zu lösen sind. Die versicherte Person zweifach einem Verfahren zu unterziehen ist eine Belastung und garantiert weder einen Konsens noch eine grössere Akzeptanz der gutachterlichen Ergebnisse; die Situation dürfte sich wohl eher noch mehr verhärten.

Weiter hält die SIM fest, dass die transparente Vorlage des Dissenses an den RAD mehrere Probleme mit sich bringt. Aus technischer Sicht könnte diese Stellungnahme fachlich zwingend nur durch einen RAD-Arzt oder eine RAD-Ärztin derselben Fachrichtung abgegeben werden. Ausserdem würden damit im gleichen Verfahrensstand drei Expertenmeinungen vorliegen, ohne dass der RAD die versicherte Person selber untersucht hat. Bei psychischen Beschwerdebildern können die Einschätzungen auch bei vergleichbar gut ausgebildeten Sachverständigen erheblich auseinanderliegen.

Schliesslich könne der RAD keinen rechtlich bindenden Entscheid erlassen und entsprechend bei Dissens nicht definitiv entscheiden, was mögliche gerichtliche Auseinandersetzungen mit komplexen Fragestellungen bis hin zu Folgegutachten unvermeidbar macht. Die SIM hält es zudem für unerlässlich, direkt im IVG Qualitätsanforderungen festzulegen, trotz der bereits vorhandenen Bestimmungen im ATSV.

FER und EKQMB äussern sich nicht spezifisch zu diesem Punkt.

Spontane Stellungnahmen

Alle begrüssen den Entwurf und berufen sich nahezu einstimmig auf die Stellungnahme von Inclusion Handicap oder Procap (beide Stellungnahmen identisch).

3.2.1.3 Weitere vorgebrachte Anliegen

1. Auf einheitlichen und klaren Kriterien basierende Gutachterliste AGILE.ch, insieme Schweiz, Procap, Pro Mente Sana, Pro Infirmis, Vereinigung Cerebral Schweiz, Rechtsberatungsstelle UP sowie 20 andere Organisationen der privaten Invalidenhilfe

weisen in ihren Stellungnahmen darauf hin, dass es den IV-Stellen heute freisteht, mit welchen Sachverständigen sie im Bereich der monodisziplinären Gutachten zusammenarbeiten und welche sie in ihre eigenen Listen aufnehmen. Diese Gruppe von Vernehmlassungsteilnehmenden stellt fest, dass die IV-Stellen somit eine Vorauswahl treffen, die auf internen und kantonal äusserst unterschiedlichen Kriterien beruht. Sie erachten es als zentral, dass aus einer nach transparenten Kriterien zusammengestellten und für die ganze Schweiz einheitlichen nationalen Gutachterliste ausgewählt