Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/6: 21.498 n Pa.Iv. Roduit. Umsetzung des Berichtes zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV · 15 Seiten
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Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
SGB und Travail.Suisse begrüssen die vorgeschlagene Änderung, da sie die Mitbestimmung der Versicherten im Prozess der medizinischen Begutachtung in der IV stärkt, was die Akzeptanz der Gutachten erhöht und langwierige Prozesse beschleunigt.
Der SAV lehnt die Gesetzesänderung mit der Begründung ab, dass sie mehr Nachteile als Vorteile bringt, insbesondere in Bezug auf Umsetzbarkeit, Verfahrensdauer und Systemeffizienz. Aus seiner Sicht ist eine gesetzliche Neuregelung für eine derart kleine Fallgruppe unverhältnismässig und unnötig.
Weitere interessierte Organisationen, Durchführungsstellen und Kreise
Wie die Mehrheit der Kantone teilt die IVSK die im erläuternden Bericht dargelegten Vorbehalte der Minderheit der SGK-N und lehnt die Gesetzesänderung ab.
FER, SUVA und SIM sprechen sich gegen den Vorentwurf aus. FER und SIM schlagen Alternativen vor (siehe 3.2.1.4). Die SUVA unterstreicht überdies den Mangel an fachlich qualifizierten Sachverständigen im Bereich der Sozialversicherungen und weist darauf hin, dass die Versicherungsmedizin in den verschiedenen Aus- und Weiterbildungsprogrammen kaum oder nicht ausreichend berücksichtigt wird.
FMH, Inclusion Handicap, AGILE.ch, insieme Schweiz, Procap, Pro Mente Sana, Pro Infirmis, Vereinigung Cerebral Schweiz, Rechtsberatungsstelle UP unterstützen die Änderungsvorlage insgesamt. Inclusion Handicap, AGILE.ch, insieme Schweiz, Procap, Pro Mente Sana, Pro Infirmis, Vereinigung Cerebral Schweiz, Rechtsberatungsstelle UP begrüssen die Änderung und
sind der Ansicht, dass mit den vorgeschlagenen Massnahmen die Akzeptanz der Gutachten erhöht und langwierige Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren vermieden werden können. Die Abklärungsverfahren würden dadurch beschleunigt und Kosten gespart. Abgesehen davon verlangen sie Anpassungen am Gesetzesentwurf und Präzisierungen gewisser Punkte im erläuternden Bericht.
Die EKQMB begrüsst den Grundgedanken der Vorlage, äussert sich jedoch nicht zu den Einzelheiten. Sie spricht sich für Massnahmen für mehr Transparenz in diesem Bereich aus und unterstützt das Prinzip einer von ihr geführten nationalen Gutachterliste.
Spontane Stellungnahmen
Alle spontanen Teilnehmenden befürworten den Entwurf und beziehen sich fast einstimmig auf die Stellungnahme von Inclusion Handicap oder Procap (die die Stellungnahme von Inclusion Handicap übernimmt).
3.2 Vernehmlassungsergebnisse im Einzelnen
3.2.1 Artikel 57 Absätze 4 und 5 IVG
3.2.1.1 Einigungspflicht bei der Auswahl der sachverständigen Person (Art. 57 Abs. 4
1. Satz IVG)
Eine grosse Mehrheit der Teilnehmenden erachtet den frühzeitigen Einbezug der versicherten Person in die Bezeichnung der sachverständigen Person, die das medizinische monodisziplinäre Gutachten durchführt, als durchaus sinnvoll. 31 Teilnehmende begrüssen die Einführung eines echten Einigungsverfahrens auf Gesetzesebene explizit. 28 Teilnehmende lehnen die Gesetzesbestimmung hingegen ab; insbesondere, weil sie eine Gesetzesänderung für einige Einzelfälle für unverhältnismässig halten.