Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/6: 21.498 n Pa.Iv. Roduit. Umsetzung des Berichtes zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV · 15 Seiten

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1 Ausgangslage und Gegenstand der Vernehmlassung

Am 30. September 2021 reichte Nationalrat Benjamin Roduit (Die Mitte, VS) die parlamentarische Initiative 21.498 ein, mit der das Einigungsverfahren bei den monodisziplinären Gutachten im Bereich der Invalidenversicherung (IV) optimiert werden soll. Die Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative hat einerseits zum Ziel, die versicherte Person von Anfang bei der Auswahl der mit einem monodisziplinären medizinischen Gutachten der IV beauftragten sachverständigen Person einzubeziehen und ein Verfahren für einen tatsächlichen Einigungsversuch umzusetzen. Diesbezüglich greift die Vorlage die von einigen IV-Stellen bereits angewandte Praxis auf. Andererseits sieht die Vorlage bei einer fehlenden einvernehmlichen Einigung vor, dass beide Parteien, d. h. die IV-Stelle und die versicherte Person, je eine sachverständige Person bezeichnen. Die so bezeichneten Sachverständigen erstellen sodann ein gemeinsames Gutachten. Bei divergierenden Einschätzungen der beiden Sachverständigen nimmt der Regionalärztliche Dienst (RAD) zu den strittigen Punkten Stellung und legt seine Schlussfolgerungen zum medizinischen Gutachten vor. Damit ergänzt die neue Regelung die verschiedenen Massnahmen, die im Rahmen der Weiterentwicklung der IV (WEIV) eingeführt wurden, um die Qualität der Gutachten und des Verfahrens zu gewährleisten und zu verbessern.

Am 16. August 2024 traf sich die SGK-N zu einer Grundsatzdiskussion, wobei sie den vom Initianten vorgeschlagenen Text präzisierte und ergänzte. Die SGK-N beauftragte die Verwaltung gestützt auf Artikel 112 Absatz 1 ParlG mit der Ausarbeitung des erläuternden Berichts. Am 17. Januar 2025 verabschiedete die SGK-N den Vorentwurf mit 18 zu 7 Stimmen und schickte ihn zusammen mit dem erläuternden Bericht in die Vernehmlassung.

2 Übersicht über die Vernehmlassung

Die Vernehmlassung dauerte vom 30. Januar 2025 bis zum 8. Mai 2025. Zur Stellungnahme eingeladen waren die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft, Behörden und verwandte Institutionen sowie weitere Organisationen und Durchführungsstellen. Gesamthaft richtete sich die Einladung an 87 Adressaten. Da keine konkreten Fragen gestellt wurden, äusserten sich die Vernehmlassungsteilnehmenden frei zum Gesetzesentwurf und zum erläuternden Bericht. Insgesamt gingen 71 Antworten von eingeladenen oder spontanen Teilnehmenden ein.