Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/61: Änderung Bankengesetz und Eigenmittelverordnung (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken) · 52 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Einordnung der Vorlage in das Too-big-to-fail-Regulierungspaket
Im Nachgang zur Krise der Credit Suisse im März 2023 hat der Bundesrat am 10. April 2024 einen Bericht zur Bankenstabilität1 verabschiedet und darin ein Massnahmenpaket bestehend aus Gesetzes- und Verordnungsänderungen zur Weiterentwicklung des «Too-Big-To-Fail»- (TBTF)-Dispositivs vorgeschlagen. Die eingesetzte Parlamentarische Untersuchungskommission «Geschäftsführung der Behörden – CS-Notfusion» (PUK) hat zudem in ihrem Bericht vom 20. Dezember 2024 weitere Empfehlungen ausgesprochen und Vorstösse eingereicht.2 In seinen Eckwerten für die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage vom 6. Juni 2025 präsentierte der Bundesrat ein Gesamtpaket auf Basis dieser beiden Berichte und weiterer überwiesener parlamentarischer Vorstösse.3 Dieses Gesamtpaket dient der möglichst weitreichenden Erfüllung der Ziele des TBTF-Dispositivs (gemäss Artikel 7 Absatz 2 BankG): Das Gesamtpaket soll (1) Risiken für die Stabilität des schweizerischen Finanzsystems vermindern, (2) die Fortführung volkswirtschaftlich wichtiger Funktionen gewährleisten und (3) staatliche Beihilfen vermeiden. Dementsprechend sollen Risiken für die Volkswirtschaft und die Steuerzahlenden begrenzt werden. Der Bundesrat strebt mit dem Massnahmenpaket eine Stärkung und Weiterentwicklung des TBTF-Dispositivs in drei Stossrichtungen an:
• Erstens muss das Dispositiv im Bereich der Prävention gestärkt werden, um die Wahrscheinlichkeit einer Bankenkrise weiter zu senken. Anforderungen an systemrelevante Banken (Systemically Important Banks, SIBs) und – wo eine Eingrenzung nicht zweckmässig ist – ebenfalls an weitere Finanzinstitute sollen daher gezielt verschärft und deren Durchsetzung verbessert werden.
• Zweitens muss das Liquiditätsdispositiv weiter gestärkt werden. Der Fall Credit Suisse hat die Wichtigkeit der Liquiditätsversorgung im Krisenfall unterstrichen. Es haben sich Liquiditätsabflüsse in bisher unbekanntem Ausmass und in noch nie gesehener Geschwindigkeit gezeigt. Diesem Umstand ist in der Regulierung Rechnung zu tragen.
• Drittens ist das Instrumentarium für den Krisenfall zu erweitern. Dies beinhaltet Massnahmen zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit und der Zusammenarbeit der Behörden.
In allen drei Stossrichtungen existieren Kernmassnahmen, die besonders stark zur dargelegten Zielerreichung beitragen. Die Kernmassnahmen sind in Abbildung 1 dargestellt. Die Massnahme zur Eigenmittelunterlegung von Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften
1 Bundesrat, Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität, 10. April 2024, abrufbar unter: BBl 2024 1023 - Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität.
2 PUK, Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission, 17. Dezember 2024, S. 618ff, abrufbar unter: BBl 2025 515 - Die Geschäftsführung der Bundesbe... | Fedlex.
3 Eckwerte des Bundesrates zur Änderung des Bankengesetzes, 6. Juni 2025, abrufbar unter: Eckwerte des Bundesrates zur Änderung des Bankengesetzes.