Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/64: Entwurf für ein Bundesgesetz über die Gasversorgung (GasVG) · 83 Seiten

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in der Umsetzung weitgehend an die ElCom delegiert werden. Hinzu kommt, dass Swissgrid als nationale Netzgesellschaft in der Lage ist, Koordinationsaufgaben auch in Bereichen zu übernehmen, die über die Thematik der Stromreserven hinausgehen.

Zweitens wird die Rechtssicherheit bei der Umsetzung von Massnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit gestärkt. Das GasVG bietet einen anderen Rechtsrahmen als das Landesversorgungsgesetz vom 17. Juni 20163 (LVG). Zwar wurden verschiedene Ad-hoc-Massnahmen auf der Grundlage des LVG ergriffen, doch gelten diese nur für einen begrenzten Zeitraum, was die Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen beeinträchtigt. Zudem stellten sich gewisse rechtliche Fragen bezüglich sowohl der Finanzierung als auch einer kartellrechtskonformen Umsetzung. Letzteres hängt insbesondere damit zusammen, dass die regionalen Gastransportunternehmen, die den Markt zwar weitgehend, aber nicht vollständig abdecken – Aziende Industriali di Lugano SA, Erdgas Ostschweiz AG, Erdgas Zentralschweiz AG, Gasverbund Mittelland AG und Gaznat SA –, durch die Verordnung vom 18. Mai 20224 über die Sicherstellung der Lieferkapazitäten bei einer schweren Mangellage in der Erdgasversorgung beauftragt wurden, zu gewährleisten, dass per 1. November 2022 Erdgas im Umfang von mindestens 15 Prozent des durchschnittlichen schweizerischen Jahresverbrauchs in Speicheranlagen gelagert und verfügbar ist. Die Geltungsdauer dieser Verordnung wurde für die Winter 2023/24, 2024/25 und 2025/26 verlängert. Das GasVG verpflichtet alle Unternehmen, die Erdgas in Verkehr bringen, Gasvorräte anzulegen, sofern und soweit dies zur Sicherstellung der Gasversorgung erforderlich ist. Mit Ausnahme der inländischen Produktion wird auf diese Weise der gesamte Gasmarkt abgedeckt, wodurch das Risiko von Marktverzerrungen begrenzt wird. Die Überwälzung der Kosten von Massnahmen, die von der wirtschaftlichen Landesversorgung angeordnet werden, auf die Endverbraucherinnen und Endverbraucher wird nun durch den neuen Artikel 8a des Energiegesetzes (EnG)5 rechtlich gesichert. Dieser Artikel wird vollständig in das GasVG überführt.

Drittens kann mit dem GasVG die Versorgungssicherheit optimiert werden, indem die schweizerischen Marktregeln an diejenigen der EU angeglichen werden, was den gegenseitigen Austausch und die Beziehungen mit den Nachbarländern vereinfacht. Die Schweiz importiert praktisch sämtliches Gas, das hierzulande verbraucht wird. Der Anteil von im Inland produziertem Biomethan am Konsum im Jahr 2023 beträgt nur rund 1,5 Prozent. Erdgas wird aus verschiedenen Ländern und über verschiedene Routen bezogen. Die grösste Gasleitung ist die Transitgasleitung von Deutschland und Frankreich über die Schweiz nach Italien. Diese kann seit 2017/18 in beide Richtungen betrieben werden (sog. Umkehrfluss). Dank der Regulierung der Nutzung der Transitleitung kann die Schweiz ihre Vorschriften an diejenigen der EU angleichen. Mit dem GasVG wird eine Regelung über kostenbasierte Netznutzungstarife eingeführt. Die durch den militärischen Angriff Russlands auf die Ukraine veränderten

3SR 531

4 SR 531.82

5 In der Fassung gemäss dem Anhang zum Bundesbeschlusses vom 21. März 2025 über die Genehmigung und die Umsetzung des Abkommens zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung (BBl 2025 1116).