Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/68: 23.325 s Kt. Iv. ZH. Zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten · 10 Seiten
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dung auf die Schweiz. Der Vergleich zeigt aber auf: Die Richtlinie (vgl. Erwägungsgrund 5) hält fest, dass alle Arbeitnehmenden angemessene Ruhezeiten erhalten sollen, die in Zeiteinheiten (Tage, Stunden oder Teile davon) ausgedrückt werden. Die vorgeschlagene Revision des Arbeitsgesetzes entspricht dem europäischen Recht, da die allgemeinen Regelungen des Arbeitsgesetzes solche Ausgleichruhezeiten vorsehen.
6.3 Erlassform
Die Änderungen sind eine Teilrevision des Arbeitsgesetzes und unterliegen gemäss Artikel 141 BV dem fakultativen Referendum.