Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/74: Genehmigung des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Wiederaufbauprozess der Ukraine · 12 Seiten

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3.2.2 Konkurrenzierung ukrainischer Unternehmen

Die 15 Entwicklungsorganisationen, die SGA, der SGB, die SP sowie Valais Solidaire bezweifeln, dass der Einbezug des Schweizer Privatsektors die Unternehmen in der Ukraine nicht konkurrenziere. Der SGB äussert die Ansicht, was die Ukraine eigentlich bräuchte, wäre die Unterstützung für ihre eigene Wirtschaft, wovon rund 90 Prozent KMU seien.

Die 15 Entwicklungsorganisationen sind der Ansicht, es bleibe unklar, wie die Ukraine gewährleisten kann, dass Güter und Dienstleistungen beschafft werden, die lokal nicht verfügbar sind. Das Abkommen sehe keine Verfahren vor, um sicherzustellen, dass ukrainische Unternehmen nicht verdrängt werden. Ein direkter Vergleich sei nicht möglich, denn die Beschaffungen in den Bereichen, die das Abkommen vorsehe, stünden ukrainischen Unternehmen nicht offen.

Die SP hält fest, Entwicklungsgelder an die Beschaffung in Geberländern zu knüpfen, schade der lokalen Wirtschaft des Empfängerlandes.

Die Erwartung, dass sich die Firmen, die an der Massnahme Finanzhilfen in spezifischen Sektoren teilnehmen, mittelfristig auf dem lokalen Markt etablieren und in der Ukraine investieren und Entwicklungswirkung erzielen, halten die 15 Entwicklungsorganisationen für nicht belegt. Die Tatsache, dass der Bund Exporte aus der Schweiz finanziert, halte Unternehmen davon ab, Investitionen in der Ukraine zu tätigen, da sie diesen Markt bereits abdeckten.

3.2.3 Mögliche negative Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen

Die SGA fordert, der Bundesrat müsse genauer abklären, ob für Schweizer Unternehmen ein Risiko besteht, von Ausschreibungen und Beschaffungen anderer Länder, insbesondere der EU, ausgeschlossen zu werden.

Von den 15 Entwicklungsorganisationen wird die konkrete Befürchtung geäussert, dass die Schweiz von der Teilnahme an den Ausschreibungen der EU-Ukrainefazilität ausgeschlossen werden könnte, die mit insgesamt 50 Milliarden Euro dotiert ist.

3.3 Andere Anliegen

3.3.1 Befristetes Bundesgesetz für die Wiederaufbauhilfe zu Gunsten der Ukraine

Einige Vernehmlassungsteilnehmende (Die Mitte, die SGA, der SGB und die SP) fordern anstelle des vorliegenden Abkommens oder in Ergänzung dazu ein befristetes Bundesgesetz für die Ukraine-Hilfe (analog Mo. 24.38245 «Rechtsgrundlage für die Ukraine-Hilfe» der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats6).

Die Mitte kündigt an, sie werde an ihrer Forderung festhalten, wonach die wichtigsten Umsetzungsbestimmungen in einem befristeten Bundesgesetz zu regeln und dem Parlament zu unterbreiten seien.

Die SP betont, die Wahl eines Staatsvertrags sei aus staatspolitischen Gründen als Rechtsform falsch. Eine solche Regelung gehöre in ein Gesetz. Die SP fordert deshalb den Verzicht auf das Abkommen.

Die SGA hält fest, ein Bundesgesetz würde in transparenter Form die strategischen Ziele und die für ein längerfristiges Engagement der Schweiz notwendigen Instrumente ausweisen. Zugleich könnte die Ukraine-Hilfe damit ab 2029 von den Rahmenkrediten der IZA entkoppelt werden.

5 www.parlament.ch > Ratsbetrieb > Suche Curia Vista > 24.3824 Rechtsgrundlage für die Ukraine-Hilfe

6 Der Ständerat hat die Motion in der Frühjahrssession 2025 angenommen. Der Nationalrat wird diese voraussichtlich in der Frühjahrssession 2026 behandeln.