Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/74: Genehmigung des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Wiederaufbauprozess der Ukraine · 12 Seiten
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3.3.2 Finanzierung der Wiederaufbauhilfe zu Gunsten der Ukraine
Die 15 Entwicklungsorganisationen, die GRÜNEN, der SGB und Valais Solidaire lehnen die Finanzierung des Wiederaufbaus der Ukraine durch die Mittel der IZA ab und die GRÜNEN erwarten für die Phase ab 2029, dass der Bundesrat eine Finanzierung ausserhalb der IZA vorschlägt. Subsidiär fordern die 15 Entwicklungsorganisationen, wenn das Abkommen dennoch genehmigt werden sollte, so in Erwartung einer Finanzierung mittels Gelder aus dem IZA-Budget nur bis 2028.
Die SP kritisiert, dass mit dem Abkommen Mittel der IZA zweckentfremdet würden. Der vorgesehene Mechanismus komme einer indirekten Exportförderung gleich, die über das IZA-Budget abgewickelt werde. Da die Finanzierung für 2029–2036 ungeklärt sei, fordert die SP, dass ein allfälliges Abkommen zumindest auf die bis 2028 gesicherte Finanzierungsperiode begrenzt werde.
Eine Reihe von Vernehmlassungsteilnehmenden äussern sich zur Finanzierung der zukünftigen Massnahmen zu Gunsten der Ukraine, namentlich für die Phase 2029–2036. Der Kanton SH hält fest, in Anbetracht der angespannten Finanzlage des Bundes sei darauf zu achten, dass die Finanzierung der eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen der geplanten finanziellen Mitte erfolge.
Der Kanton ZH beantragt, dass angesichts des strukturellen Defizits des Bundes, die 3,5 Mrd. Franken für die Zeit nach 2028 im Rahmen des Budgets der IZA gegenfinanziert oder entsprechend gekürzt werden.
Für den Kanton UR gilt es sicherzustellen, dass die Bundesmittel zugunsten der Ukraine nicht zulasten anderer bedeutender Bundesaufgaben gehen. Dies insbesondere im Kontext des Entlastungspakets 2027. Ebenso verlangt der Kanton BE, dass die Finanzierung des Abkommens auch in der Phase 2029– 2036 durch den Bund erfolgt und keine finanziellen Auswirkungen auf die Kantone haben darf.
Economiesuisse verlangt, dass angesichts der angespannten Lage der Bundesfinanzen auch für die Phase 2029–2036 eine Finanzierung unter Einhaltung der Schuldenbremse sicherzustellen sei. Auch die SVP verlangt, dass es keine zusätzlichen Kredite geben solle. Allfällige Beiträge seien ausschliesslich aus dem bestehenden IZA-Finanzrahmen zu decken, ohne neue Verpflichtungskredite, ohne Aufstockung und ohne Zweckentfremdung anderer Aufgaben
Swisscontact beantragt zu prüfen, ob die Finanzierung der Wiederaufbaumassnahmen nicht zumindest teilweise über einen separaten Fonds erfolgen könnte.
3.3.3 Aktive Rolle der Ukraine
Eine Reihe von Vernehmlassungsteilnehmenden äussert sich zur Rolle der Ukraine und wünscht, dass diese aktiv und partnerschaftlich ausgestaltet wird. Der Kanton AG hält es für wichtig, dass die Federführung bei der Auswahl der benötigten Güter und Dienstleistungen bei der Ukraine liege, wie vom Abkommen vorgesehen. Auch das SRK spricht sich mit dem Verweis auf die Aussage des Bundesrats, wonach die «Ukraine im Führerstand» sitze, dafür aus, der Ukraine während des gesamten Selektionsmechanismus die Federführung zu überlassen.
Swisscontact begrüsst den im Abkommen verankerten partnerschaftlichen Ansatz. Die Ukraine werde nicht nur als Empfängerin betrachtet, sondern als aktive Mitgestalterin.
Die GRÜNEN bezeichnen die geplante Zusammenarbeit als Partnerschaft auf Augenhöhe, da vertraglich festgehalten sei, dass primär die Ukraine über ihren Wiederaufbaubedarf und den Bedarf an den durch das Abkommen finanzierten Gütern und Dienstleistungen entscheiden kann. Sie betonen, dass sie aufgrund dieser vertraglich festgehaltenen Selbstbestimmung dem Abkommen trotz einiger Kritikpunkte zustimmen.
Swisscontact äussert die Überzeugung, dass die im Abkommen vorgesehene gemischte Kommission eine gleichberechtigte Steuerung sicherstelle.