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Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 47 Seiten
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Cannabisproduktegesetz «%ASFF_YYYY_ID»
Art. 2 Bst. a
Nach diesem Gesetz gelten als:
a. Betäubungsmittel: abhängigkeitserzeugende Stoffe und Präparate der nachfolgenden Wirkungstypen sowie Stoffe und Präparate, die auf deren Grundlage hergestellt werden oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben:
1. Morphin,
2. Kokain, oder
3. Tetrahydrocannabinol;
Art. 3b Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
1Die Kantone fördern, insbesondere in Bildungsstätten, die Aufklärung und Beratung zur Verhütung problematischen Konsums von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen sowie suchtbedingter Störungen und von deren negativen gesundheitlichen und sozialen Folgen. Sie fördern zudem die Früherkennung und die Frühintervention. Dabei gilt ihre besondere Aufmerksamkeit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Sie sorgen für adäquate Rahmenbedingungen und schaffen die dazu notwendigen Einrichtungen oder unterstützen private Institutionen, die den Qualitätsanforderungen entsprechen.
2Der Bund führt nationale Programme zur Prävention durch und fördert insbesondere die Früherkennung problematischen Konsums von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen und suchtbedingter Störungen; dabei stellt er die Anliegen des Kinder- und Jugendschutzes in den Vordergrund. Er sensibilisiert die Öffentlichkeit für die Suchtproblematik.
Art. 3g Aufgaben der Kantone
Zur Verhinderung oder Verminderung von gesundheitlichen und sozialen Schäden bei Personen mit problematischem Konsum von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen sowie bei Personen mit suchtbedingten Störungen treffen die Kantone Massnahmen zur Schadenminderung und Überlebenshilfe. Sie schaffen die dazu notwendigen Einrichtungen oder unterstützen private Institutionen, die den Qualitätsanforderungen entsprechen.
Art. 3j Einleitungssatz und Bst. b und d
Der Bund kann im Rahmen des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 201235 über die Förderung der Forschung und der Innovation wissenschaftliche Forschung namentlich in folgenden Bereichen fördern:
b. Ursachen und Auswirkungen problematischen Konsums von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen und suchtbedingter Störungen;
d. Verhinderung oder Verminderung problematischen Konsums von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen und suchtbedingter Störungen;
35 SR 420.1