Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 188 Seiten
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vom Bundesrat festgelegt. Auf diese Weise können Inkrafttreten und Erlass des bundesrätlichen Ausführungsrechts aufeinander abgestimmt werden.
Anhang: Änderung anderer Erlasse
1. Schweizerisches Strafgesetzbuch195
Art. 66a Abs. 1 Bst. q
Eine Landesverweisung soll möglich sein, wenn eine Ausländerin oder ein Ausländer wegen eines Verbrechens gemäss Artikel 73 Absatz 2 verurteilt wird. Bei diesen Verbrechen handelt es sich um bandenmässigen fortgesetzten unerlaubten Handel oder um gewerbsmässigen Handel mit Betäubungsmitteln des Wirkungstyps THC, bei dem ein grosser Umsatz oder ein erheblicher Gewinn erzielt wird oder um gewerbsmässiges Anbieten, Abgeben oder Zugänglichmachen von Betäubungsmitteln des Wirkungstyps THC in Ausbildungsstätten vorwiegend für Minderjährige wie zum Beispiel Schulen oder in ihrer unmittelbaren Umgebung. Die Landesverweisung aus der Schweiz erfolgt unabhängig von der Höhe der Strafe und wird für 5–15 Jahre verhängt.
Minderheit: Art. 66a Abs. 1 Bst. q
Eine Minderheit (Glarner, Aeschi, de Courten, Graber, Gutjahr, Pahud, Thalmann-Bieri, Wyssmann) beantragt, dass Ausländerinnen und Ausländer bei allen Tatbeständen, die mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden können, zusätzlich mit einem Landesverweis bestraft werden.
2. Ordnungsbussengesetz vom 18. März 2016196
Art. 1 Abs. 1 Bst. a Ziff. 10
Gemäss geltendem Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 10 OBG wird mit Ordnungsbusse im vereinfachten Ordnungsbussenverfahren bestraft, wer eine Übertretung begeht, die im BetmG aufgeführt ist. Die Ordnungsbussenverordnung vom 16. Januar 2019197 (OBV) sieht in Anhang 2 Ziffer 8001 vor, dass lediglich der unbefugte vorsätzliche Konsum von Betäubungsmitteln des Wirkungstyps THC nach Artikel 19a Ziffer 1 BetmG mit Ordnungsbusse geahndet wird. Da der Konsum von Betäubungsmitteln des Wirkungstyps THC neu nicht mehr strafbar ist, wird diese Bestimmung obsolet. Neu sollen die Übertretungen nach dem Vorentwurf mit Ordnungsbusse bestraft werden, weshalb in Ziffer 10 der Begriff «Betäubungsmittelgesetz» durch den Begriff «Cannabisproduktegesetz vom ... (CanPG)» ersetzt werden soll. Bei den hier
195 SR 311.0
196 SR 314.1
197 SR 314.11