Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 188 Seiten

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Niederlande

In den Niederlanden ist Cannabis zwar per Gesetz nach wie vor verboten, seit 1976 ist aber der Verkauf, Besitz und Konsum von Kleinmengen an Cannabis de facto legalisiert. Das heisst, dass dieser Handel in sogenannten Coffeeshops toleriert wird. Nicht toleriert wird jedoch die Produktion und der Vertrieb von Cannabis, was zu gewissen Widersprüchen dieses Ansatzes führt (sog. «backdoor-Problem»). 2017 nahm das Parlament in den Niederlanden deshalb ein Experimentiergesetz zur befristeten, örtlich begrenzten Legalisierung des Anbaus von Cannabis an. Ziel ist es zu klären, ob die gesamte Wertschöpfungskette vom Anbau über die Lieferung bis zum Verkauf in den Coffeeshops unter staatlicher Kontrolle abgewickelt werden kann.53 Der auf vier Jahre befristete Versuch ist 2025 angelaufen und soll ähnlich wie die Schweizer Pilotversuche wissenschaftlich ausgewertet werden.54 Belastbaren Erkenntnisse liegen noch nicht vor.

3.1.2 Legalisierung der Selbstversorgung mit Cannabis

Luxemburg

In Luxemburg wurde der Eigenanbau für erwachsene Personen im Jahr 2023 legalisiert. Erlaubt ist der Anbau von bis zu vier Pflanzen pro Haushalt, insofern diese nicht vom öffentlichen Raum aus ersichtlich sind. Die Verpackungen von Cannabissamen müssen mit Warnhinweisen versehen werden. Der Konsum von Cannabis im öffentlichen Raum bleibt verboten.55

Malta

Als erstes europäisches Land hat Malta Ende 2021 den Anbau zur Selbstversorgung und CSC erlaubt. Seither können Erwachsene in Malta bis zu sieben Gramm Cannabis mit sich führen, bis zu vier Pflanzen pro Haushalt anbauen und bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis zuhause aufbewahren. Die CSC erfordern eine Bewilligung der Authority for the Responsible Use of Cannabis. Die CSC müssen nicht gewinnorientiert sein und es gilt ein Werbeverbot. Ihre Mitgliederzahl ist auf 500 beschränkt. Die Bezugsmenge für Mitglieder ist pro Tag auf sieben Gramm und pro Monat auf 50 Gramm getrocknetes Cannabis limitiert. Touristinnen und Touristen sowie Personen unter 18 Jahren ist die Mitgliedschaft verwehrt. Der Cannabiskonsum im öffentlichen Raum bleibt verboten.56

Deutschland

In Deutschland ist das Konsumcannabisgesetz seit April 2024 in Kraft. Seitdem dürfen Erwachsene legal Cannabis konsumieren und zur Selbstversorgung anbauen. Erwachsene dürfen zuhause bis zu drei Pflanzen anbauen. Der Besitz von bis zu

53 Hofmann R. (2025).

54 www.government.nl > Topics > Controlled Cannabis Supply Chain Experiment, 6. Mai 2025.

55 Loi du 10 juillet 2023 portant modification de la loi modifiée du 19 février 1973 concernant la vente de substances médicamenteuses et la lutte contre la toxicomanie.

56 Act No. LXVI of 2021. Authority on the Responsible Use of Cannabis Act.