Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 188 Seiten

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Entwicklungen hin zu einer Neuregelung von Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken. Die Staaten gehen in diesen Bestrebungen unterschiedlich weit. Einige haben den Besitz zum Eigenbedarf und Konsum entkriminalisiert während andere diesen legalisiert haben. Alle bis dato verfolgte Ansätze sind aus Sicht der jeweiligen Staaten mit dem EU-Recht und dem EHÜ vereinbar, weil der kommerzielle Handel nicht legalisiert wurde.

3.1.1 Entkriminalisierung von Cannabis

Portugal

In Portugal wurde der Konsum und Besitz geringfügiger Mengen von sämtlichen Drogen im Jahr 2001 entkriminalisiert. Das portugiesische Modell unterscheidet zwischen Konsumierenden und illegalen Händlern, wobei es grundsätzlich keine cannabisspezifische Regelung gibt.47 Konsumierende sind als Patientinnen und Patienten zu betrachten, denen Unterstützung angeboten werden muss. Illegale Händler hingegen werden weiterhin strafrechtlich verfolgt. Der Schwerpunkt dieses Modells liegt auf der Behandlung und Schadensminderung für Konsumierende.48 Der Verkauf und Konsum von Cannabis bleiben illegal.49

Tschechische Republik

In der Tschechischen Republik wurde 1990 der Besitz von Drogen zum persönlichen Gebrauch von einer Straftat auf eine Gesetzeswidrigkeit herabgestuft. Ab 1999 wurden für die verschiedenen Betäubungsmittel Mengen definiert, bei denen der Besitz weiterhin straflos bleiben sollte. 2009 schliesslich wurde die Mengenbeschränkung für Cannabis wieder aufgehoben.50 Überdies gibt es derzeit Diskussionen innerhalb der Regierung und des Parlamentes über eine Legalisierung von Cannabis für nicht medizinische Zwecke. Die Details sind jedoch noch nicht festgelegt.

Spanien

Seit Anfang der 90er Jahre haben sich in Spanien in einigen Regionen nicht gewinnorientierte Anbauvereine – sogenannte Cannabis Social Clubs (CSC) – etabliert, in denen Mitglieder zum Eigenkonsum Cannabis beziehen und konsumieren können.51 Sie bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone und stützen sich auf eine Rechtsprechung, welche nahelegt, dass Handlungen im privaten Raum (Konsum, Produktion, Weitergabe ohne Profit) nicht strafrechtlich verfolgt werden.52

47 Eine geringfügige Menge entspricht zehn Tagesrationen, die je nach Substanz unterschiedlich ist.

48 Hofmann, R. (2025): The Regulation of Cannabis in Europe. Of Highs and Laws. London: Routledge.

49 Lei n.º 30/2000. Regime jurídico do consumo de estupefacientes.

50 Zabransky, T. / Mravcik, V. / Gajdosikova, H. / Milovsky, M. (2001): Impact Analysis Project of New Drugs Legislation: Summary Final Report. Prag: Büro der Tschechischen Regierung, Sekretariat der Nationalen Drogenkommission.

51 Pardal, M. et al. (2023).

52 Philibert, A. / Zobel, F. (2019): Revue internationale des modèles de régulation du cannabis. Genève, S. 37ff.