Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 188 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 55Fedlex · Erläuternder Bericht
«%ASFF_YYYY_ID»
befüllt sind oder wenn sie eine geschlossene funktionale Einheit mit dem Nachfüllmaterial bilden, das spezifisch für Cannabis bzw. THC-haltige Flüssigkeiten entwickelt wurde. Unter einer geschlossenen funktionalen Einheit ist etwa ein Vaporisator zu verstehen, der nur mit einem eigens für diesen entwickelten Cannabisprodukt befüllt werden kann und nicht etwa auch mit Tabakprodukten kompatibel ist.110
Cannabisprodukte zum Schlucken (Bst. e) sind Cannabisprodukte, die oral eingenommen und über den Magen-Darm-Trakt verstoffwechselt werden. Sie enthalten Cannabisextrakte oder synthetisch oder teilsynthetisch hergestelltes THC und sind zur besseren und angenehmeren Aufnahme typischerweise mit Zusatzstoffen vermischt. Es kann sich dabei etwa um Cannabisprodukte handeln, die von ihrer Form her Ähnlichkeiten zu Nahrungsergänzungsmitteln oder Arzneimitteln aufweisen, z.B. Cannabisöltropfen oder THC-haltige Tabletten, Kapseln, Pillen oder Dragées. Oder es handelt sich um Cannabiszubereitungen zum Essen oder Trinken (sog. «edibles»), d.h. mit Lebensmitteln vermischtes Cannabis.
Cannabisprodukte zur Anwendung im Mund (Bst. f) sind Produkte zur sog. sublingualen («unter der Zunge») oder buccalen («im Mund», «unter der Lippe», «in der Backe», «auf dem Zahnfleisch») Anwendung. Die Wirkstoffaufnahme erfolgt hier hauptsächlich über die Mundschleimhäute und weniger über den Magen-Darm-Trakt. Beispiele sind Cannabisöltropfen, THC-haltige Sprays oder «THC-Strips». Produkte zur Anwendung im Mund sind wegen der einfacheren Aufnahme typischerweise mit Zusatzstoffen vermischt und enthalten Cannabisextrakt oder (teil)synthetisch hergestelltes THC. Daneben sind auch Snus-ähnliche Produkte denkbar, die verarbeitetes Cannabis enthalten, sofern diese nicht geraucht werden können (vgl. Bst. c).
Cannabisprodukte zum Schnupfen (Bst. g) werden über die Nasenschleimhäute aufgenommen. Es kann sich dabei etwa um THC-haltige Nasensprays handeln. Denkbar sind aber auch pulverisierte Cannabismischungen, die ähnlich angewendet werden wie Schnupftabak, sofern diese nicht auch geraucht werden können. Cannabisprodukten zum Schnupfen enthalten typischerweise verarbeitetes und mit Zusatzstoffen vermischtes Cannabis. Sie können aber auch (teil)synthetisch hergestelltes THC enthalten.
Cannabisprodukte zur Anwendung auf der Haut (Bst. h) sind sog. topische Anwendungen, bei denen THC-haltige Salben, Lotionen oder Pflaster auf die Hautoberfläche aufgetragen werden. Das THC (und gegebenenfalls weitere Cannabinoide) dringen durch die Hautbarriere ein und wirken primär nur lokal. Eine psychotrope Wirkung ist bei dieser Anwendungsform nicht bekannt. Anders ist dies bei einer Anwendung solcher Produkte auf Schleimhäuten, wo eine systemische Aufnahme möglich ist. Obwohl Cannabisprodukte zur Anwendung auf der Haut in der Regel nicht zu einem rauschartigen Zustand führen, ist davon auszugehen, dass auch in der Schweiz eine gewisse Nachfrage entstehen wird.
110 Vom Begriff der geschlossenen funktionalen Einheit ist der Begriff der funktionalen Einheit im Allgemeinen zu unterscheiden. So umfasst das Werbeverbot sämtliche Gegenstände, welche eine funktionale Einheit spezifisch mit Cannabisprodukten bilden und nicht nur solche, die ein geschlossene funktionale Einheit mit diesen bilden (vgl. Erläuterungen zu Art. 11).