Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 106 Seiten

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die Ausgestaltung des Werbeverbots, das Verbot von Zusatzstoffen, das Konzessionierungssystem oder die Nichtgewinnorientierung im Verkauf ab. EDU sieht Lücken und SODK verlangt einen gezielten Ausbau im Bereich der Prävention.

3.2.2 Jugendschutz

Die Kantone NE, TI, VD, VS begrüssen die Massnahmen für den Gesundheits- und Jugendschutz sowie die Ziele der Schadenminderung in der Gesetzesvorlage.

Auch die ausserparlamentarische Fachkommission im Bereich Jugend EKKJ sowie die EKSN sind der Ansicht, dass mit den hohen Anforderungen an die Produktesicherheit, dem Werbeverbot sowie dem nicht gewinnorientierten Verkauf die Anliegen des Jugendschutzes und der Prävention aufgenommen werden.

FvS und SSGPsy begrüssen den starken Fokus auf den Jugendschutz, welcher der Gesetzesentwurf vorsieht.

Am häufigsten begrüsst werden folgende Massnahmen des Jugendschutzes:

- das strikte Verbot des Verkaufs an Minderjährige (AI, BS, GE, GL, LU, NE, NW, TI, VD sowie SODK, GLP und VKS);

- das vollständige Verbot von Werbung und Sponsoring (AI, BS, GE, GL, LU, NE, NW, TI, SODK sowie GRÜNE, GLP, KKBS, VKS, iuAG, AT, FvS, LLS und SGGPsy);

- die neutralen Verpackungen (GRÜNE sowie AT, LLS, VSPB);

- die Entkriminalisierung der Minderjährigen (EKKJ, DOJ, FvS, GREA, Infodrog, NAS, PHCH, SAJV, und SGGPsy).

Dagegen sind die Kantone AI, BE, BL, OW, TG, ZH sowie SODK der Ansicht, dass im Entwurf dem Jugendschutz zu wenig stark Rechnung getragen wird. AG bemängelt, dass der Entwurf weder Bestimmungen zum Besitz noch zum Konsum von Cannabis von Minderjährigen enthält. SO erachtet es als eine Schwäche, dass der Entwurf keine Aussagen zum Umgang mit Minderjährigen macht. AG, BE, GE, OW, SG, TG, ZG sowie SODK und KKBS bemängeln, dass die Vorlage keine spezifischen flankierenden Massnahmen und zusätzlichen finanziellen Mittel zur Stärkung des Jugendschutzes vorsieht. GE, TI und ZG wünschen diesbezüglich ausdrücklich eine Stärkung der Prävention und spezifische flankierende Massnahmen für Jugendliche. AG, BE, BL, OW, SG sowie die SODK weisen weiter darauf hin, dass ein wirksamer Jugendschutz neben den klassischen Angeboten der Suchtprävention auch solche der Gesundheitsförderung sowie ergänzende Angebote für vulnerable Gruppen miteinschliesst.

Die Mitte ist der Ansicht, dass mit der angestrebten Legalisierung von Cannabis für Erwachsene und der damit verbundenen legalen Verfügbarkeit das Risiko steigen könnte, dass auch Minderjährige leichter Zugang zu Cannabis erhalten. SVP ist der Meinung, dass mit diesem Entwurf der Kinder- und Jugendschutz nicht gewährleistet sei, da in Haushalten mit Minderjährigen ein Zugriff nur schwer verhindert werden kann. EVP sieht die Umsetzung des Jugendschutzes mit dem Entwurf nicht gewährleistet.

Für das BKS fehlen in der Vorlage wesentliche Elemente des Jugendschutzes. FvS, Infodrog, NAS, PHCH und SGGPsy halten zusätzliche flankierende Massnahmen für Minderjährige für zwingend notwendig.

Am häufigsten erwähnt werden folgende Vorschläge zur Verbesserung des Jugendschutzes:

- Abgabe und Weitergabe sowie den Konsum an bestimmten Orten (Spielplätzen, Schulen, Berufsschulen) untersagen (TI, ZG sowie das BKS). Gemäss KKPKS könnte es sich als sinnvoll erweisen, den Besitz und Konsum von Cannabis und Cannabisprodukten an Orten zu verbieten, an welchen sich besonders viele Minderjährige aufhalten. Alternativ könnte auch der Konsum im öffentlichen Raum generell verboten werden.

- Verkaufsstellen in der Nähe von Bildungseinrichtungen verbieten (LU sowie EDU, EVP, SVP, BKS, SPHD und SuS).