Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 106 Seiten

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Die Kantone AG, BS, BL, SG, SO, ZH sowie KKBS und Infodrog sind der Meinung, dass die Fokussierung auf den einzelnen Bereich «Bildungsstätten» nicht das ganze nötige Spektrum für Massnahmen der Prävention, der Früherkennung und Frühintervention sowie der Beratung abbildet und schlagen deshalb vor, «insbesondere in Bildungsstätten» zu streichen.

NW, TI und VS schlagen vor, weitere Beispiele (nicht abschliessend) hinzuzufügen. Für JU und NW sollten spezifisch Freizeiteinrichtungen und der Bereich Familie erwähnt werden, um nicht einseitig die Schulen in den Hauptfokus zu nehmen. LU ist der Meinung, dass neben den Schulen auch Familien-, Freizeit- und Gemeindestrukturen berücksichtigt werden sollen, um eine ausgewogene Präventionslandschaft zu sichern.

GE, VS und SODK empfehlen, den Verweis auf Bildungsstätten durch andere relevante Settings zu ergänzen, um nicht nur auf das Schulumfeld zu fokussieren, oder die Erwähnung andernfalls wegzulassen.

VSPB begrüsst die explizite Aufnahme von schulischer Präventionsarbeit in den Artikel. Diese Aufgabe sei aber wieder mit Personalressourcen verbunden, die gefunden und ausgebildet werden müssen. Eine Zusammenarbeit mit Institutionen im Bereich Sucht wäre hier sicherlich sinnvoll.

Die Fachorganisationen aus dem Bereich Sucht und Prävention NAS, PHCH, SSAM sowie aus dem Bereich Jugend DOJ und SAJV sind der Meinung, dass bei der Früherkennung und Frühintervention Aktivitäten der Offenen Jugendarbeit und von Suchtfachstellen ebenfalls eine wichtige Rolle einnehmen und nicht nur Bildungsinstitutionen und Lehrpersonen.

APS schlägt vor, einen neuen Absatz hinzuzufügen, damit der Bund die Grundlagenforschung sowie die klinische Forschung zu Cannabiskonsum und Cannabis-assoziierten klinischen Störungen fördert.

Nach Ansicht von BfU ist es für die Verkehrssicherheit wichtig, dass über die Risiken betreffend Cannabiskonsum und Teilnahme am Strassenverkehr aufgeklärt wird.

Art. 3j Einleitungssatz und Bst. b und d

Der Bund kann im Rahmen des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 20121 über die Förderung der Forschung und der Innovation wissenschaftliche Forschung namentlich in folgenden Bereichen fördern:

a. Ursachen und Auswirkungen problematischen Konsums von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen und suchtbedingter Störungen;

d. Verhinderung oder Verminderung problematischen Konsums von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen und suchtbedingter Störungen;

Aus Sicht von APS sollten THC-Produkte hier explizit genannt werden. Zudem sollte explizit die klinische Forschung gestärkt werden, welche die Behandlung von Cannabiskonsumstörungen und anderen Substanzkonsumstörungen fokussiert.

Nach Ansicht von BfU müssen die Auswirkungen einer Legalisierung des Cannabiskonsums auf den Strassenverkehr überwacht werden. Hierzu seien eine genauere Erfassung des Cannabiskonsums in den Unfallaufnahmeprotokollen, die Durchführung von Forschungsprojekten und regelmässige Polizeikontrollen erforderlich.

Art. 8a

Aufgehoben

BL, GE, JU, LU, NW, TI, VS und VKS, SSV und die städtischen Behördengremien SKBS, Stadt Bern, iuAG, die Fachorganisationen im Bereich Sucht und Prävention GREA, Infodrog, SuS, die Branchenvertretung IG Hanf sowie CCCH fordern eine Übergangslösung für die Aufrechterhaltung laufender Pilotprojekte, falls sich die Inkraftsetzung des CanPG verzögern sollte.

BL, GE, TI verlangen, dass – wenn die Cannabis-Pilotversuche eingestellt werden – Pilotversuche im Online-Bereich weiterhin möglich sein sollen.