Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/81: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» · 14 Seiten

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bewährte Vermittlerin auftreten und die Neutralität zur Konfliktlösung nutzen. Der Gegenentwurf würde zudem – gerade hinsichtlich des instrumentellen Charakters – keine Klarheit bringen, sondern Diskussionen über unterschiedliche Neutralitätsauffassungen befördern und zu Verwirrung führen. Dies sei in unsicheren Zeiten zu vermeiden. Unterschiedliche Interpretationen des Gegenentwurfs in der parlamentarischen Debatte würden dies zeigen. Teils wird aber auch begrüsst, dass der Gegenentwurf den instrumentellen Charakter der Neutralität aufgreife. Eine Stellungnahme bemängelt wiederum, die Unvollständigkeit des Gegenentwurfs, insbesondere betreffend Sanktionen und kritisiert, dass der Gegenentwurf zu viel Raum für Interpretationen zulasse, anstatt zu konkretisieren. In einer Stellungnahme wird zudem die mangelnde Klärung in Bezug auf die Zusammenarbeit mit einem Militär- oder Verteidigungsbündnis bemängelt. Eine weitere Stellungnahme streicht hervor, dass eine Gegenüberstellung der Initiative und des Gegenentwurfs für die Entscheidfindung der Stimmbevölkerung nicht dienlich sei, da sich die beiden Vorlagen inhaltlich zu wenig unterscheiden würden. Eine ähnliche Stossrichtung hat der Hinweis in einer Stellungnahme, dass ein Gegenentwurf mit Stichfrage den Willen der Stimmbevölkerung verfälschen könne.

Die Stellungnehmenden sprechen sich mehrheitlich für die unveränderte Weiterführung der 175-jährigen Neutralitätspraxis aus, die sich gemäss den Aussagen an den zeitgenössischen Realitäten, Schweizer Interessen und den völkerrechtlichen Entwicklungen ausrichtet und die Neutralität flexibel als wichtiges Instrument der Aussen-, Sicherheits- und Wirtschaftspolitik handhabt. Eine solche Handhabung habe sich – so wird in einer Stellungnahme argumentiert – insbesondere im Bereich des Bevölkerungsschutzes über die Landesgrenzen hinweg bewährt. Die Verankerung der Neutralität in den Kompetenzartikeln der BV wird dabei als zweckmässig erachtet.

b) Befürworter des Gegenentwurfs

Die Befürworter des Gegenentwurfs begrüssen, dass dieser die Neutralität als Grundsatz der Aussenpolitik klar verankere und gleichzeitig eine Praxis fördere, die aussen- und sicherheitspolitischen Handlungsspielraum belasse. Mehrfach wird dabei betont, dass die Neutralität als Instrument und nicht als Selbstzweck zu verstehen sei. Dies sei der Unabhängigkeit, der Sicherheit und den Interessen der Schweiz dienlich und trage den geopolitischen Gegebenheiten Rechnung, bzw. erlaube die aussenpolitische Anpassungsfähigkeit. Vereinzelt wird die Verankerung der Neutralität als immerwährend und bewaffnet als verfassungsrechtliche Klarstellung betreffend Zweck und Bedeutung der Neutralität begrüsst. Insbesondere die Verankerung der Konfliktprävention und -lösung sowie der Vermittlerrolle der Schweiz in der Verfassung wird begrüsst und auch als Stärkung für das internationale Genf erachtet. Der Gegenentwurf verankere damit – gemäss einiger Stellungnahmen – ein aktives und konstruktives Neutralitätsverständnis, das der etablierten Schweizer Praxis entspreche oder diese aktualisiere. Der Kanton GE argumentiert spezifisch, dass es das internationale Genf ohne die Neutralität nicht gäbe und dass das internationale Genf eine Chance für die Aussenpolitik der Schweiz darstelle, die es zu bewahren gelte.

Weiter wird vorgebracht, dass es angesichts des geopolitischen Kontexts und der politischen Polarisierung ratsam sei, der Initiative eine Alternative gegenüberzustellen, um diese zu verhindern. Der Gegenentwurf ermögliche als Zwischenlösung, die Neutralität in der Verfassung zu verankern, ohne dass damit die Handlungsfähigkeit der Schweiz in der Aussenpolitik eingeschränkt würde. Somit würde ein Gleichgewicht zwischen Stabilität und Flexibilität hergestellt. Der Gegenentwurf wird als ausgewogener und flexibler als die Initiative wahrgenommen, ohne starre Verbote im Bereich der Sanktionen sowie bei der Teilnahme an Verteidigungskooperationen, was für die nationale Sicherheit wichtig sei.

c) Gegner der Initiative

Die Gegner der Initiative kritisieren den damit verbundenen Kurswechsel von einem bewährten, dynamischen und instrumentellen Neutralitätsverständnis hin zu einer starren und dogmatischen Definition, die in der Verfassung verankert würde. Mehrere Stellungnahmen betonen, dass die Schweiz dadurch die notwendige Flexibilität verlöre, um ihre Aussen- und Sicherheitspolitik an geopolitische Entwicklungen anzupassen und ihre nationalen Interessen wirksam zu wahren. Die Neutralität würde so ihren Charakter als gezielt einsetzbares Instrument der Aussen- und Sicherheitspolitik verlieren. Dieser Verlust an