Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/81: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» · 14 Seiten
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Darüber hinaus wird die mit der Initiative verbundene Schwächung der Verteidigungsfähigkeit und sicherheitspolitischen Kooperation kritisiert. Letztere sei gerade für die Verteidigungsfähigkeit unverzichtbar würde aber durch die Initiative eingeschränkt, wenn nicht sogar verunmöglicht. Damit würde ein Isolationismus der Schweiz verfolgt, der ihre Sicherheit gefährde. Es wird argumentiert, dass eine Zusammenarbeit, die ausschliesslich der Verteidigung diene, völkerrechtlich unproblematisch sei und dass das Bedrohungsverständnis des Initiativkomitees aus der Zeit falle. Eine effektive Verteidigung der Schweiz würde vor dem Hintergrund der heutigen Kriegsführung eine Zusammenarbeit mit anderen Staaten bedingen. Darüber hinaus sei auch eine wettbewerbsfähige Rüstungsindustrie für die Deckung des Eigenbedarfs der Armee notwendig.
Gemäss den Gegnern der Initiative dürfe die bewährte flexible Neutralitätspraxis, die es ermögliche im Einklang mit Landesinteressen und internationalem Recht zu handeln, nicht auf ein rigides Neutralitätsdogma reduziert werden. Dies würde auch eine kürzlich durchgeführte Umfrage bestätigen, die aufzeige, dass ein Wunsch in der Bevölkerung bestehe, die Neutralität weiterhin flexibel auszulegen. Die Schweiz müsse mit Nachdruck für die Achtung und Einhaltung des Völkerrechts einstehen und sich nicht durch ein starres Neutralitätsverständnis aus der Verantwortung ziehen. Gerade die Achtung und Durchsetzung des Völkerrechts sei auch für die Aufrechterhaltung der Neutralität zentral, da sich die neutralitätsrechtlichen Rechte und Pflichten aus dem Völkerecht ergeben würden.
d) Befürworter der Initiative
Die SVP als einzige befürwortende Partei argumentiert, dass mit der Initiative die Neutralitätspolitik gestärkt und der fahrlässige Umgang mit der Neutralität durch den Bundesrat eingeschränkt würde. Es wird betont, dass UNO-Sanktionen zu übernehmen seien und dass Sanktionen von anderen Staaten nicht über die Schweiz unterlaufen werden dürfen, dass darüber hinaus jedoch keine Sanktionen gegen kriegsführende Staaten zu ergreifen seien. Letztere würden dazu führen, dass die Schweiz nicht mehr als unparteiisch wahrgenommen werde, was die Partei als eine wesentliche Voraussetzung für die Vermittlung erachtet. Die Stellungnahme betont darüber hinaus, dass die Neutralität zum Fundament und zur Identität der Schweiz gehöre und der Schweiz Frieden, Stabilität und Sicherheit gebracht habe. Die bewaffnete Neutralität sei dabei Selbstschutz für den Kleinstaat Schweiz. All dies gelte es nicht zu gefährden und auch nicht aufzugeben.
3. Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft Insgesamt haben 3 Verbände (Schweizerischer Gewerbeverband (sgv); economiesuisse und
Swissmem) eine inhaltliche Stellungnahme eingereicht. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (sav) verzichtete explizit auf eine Stellungnahme.
Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) unterstütz einen direkten Gegenentwurf, lehnt jedoch den in Absatz 2 des Gegenentwurfs formulierten ausdrücklichen Auftrag zum Tätigwerden (Konfliktverhinderung- und Lösung, Vermittlungsfunktion) ab und fordert folgenden Wortlaut: «Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist selbstbestimmt, dauerhaft und bewaffnet. Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Kampfhandlungen, wenn diese nicht zur eigenen Landesverteidigung dienen.» Der sgv argumentiert, dass mit einem solchen Gegenentwurf weiterhin ein Handlungsspielraum gegeben sei, die Neutralität als Instrument der Aussenpolitik zu nutzen, um die Unabhängigkeit und Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten.
Aufgrund der komplexen geopolitischen Herausforderungen der letzten Jahre benötige die Schweiz gemäss Swissmem eine Neutralitätspolitik, die verfassungsrechtlich verankert sei ohne unnötige Einschränkungen der sicherheits- und wirtschaftspolitischen Handlungsfähigkeit. Swissmem begrüsst den Entscheid des Ständerats, der Initiative den Gegenentwurf gegenüberzustellen und erachtet diesen als mehrheitsfähig, da er die immerwährende und bewaffnete Neutralität bekräftige, die sicherheitspolitische Funktion der Neutralität definiere sowie die Vermittlungsrolle der Schweiz stärke. Damit würde ein klares verfassungsrechtliches Bekenntnis geschaffen und die Neutralität in ihrem Kerngehalt gestärkt, ohne Einschränkung der Gestaltungsmöglichkeiten der Exekutive und Legislative im Bereich der Sicherheits- , Handels- und Aussenpolitik. Gerade in einer exportorientierten Industrienation wie der Schweiz sei dies