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Vernehmlassung 2025/81: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» · 14 Seiten

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wichtig. Ebenfalls wird betont, dass eine handlungsfähige Schweiz insbesondere wichtig sei, um internationale Normen zu respektieren und zu schützen sowie in Konfliktlagen flexibel und situativ agieren zu können. Swissmem zeigt sich offen für einen analog formulierten Gegenentwurf.

Economiesuisse sieht grundsätzlich keinen unmittelbaren Handlungsbedarf betreffend der heutigen Neutralitätspraxis. Letztere habe sich über Jahrzehnte hin bewährt, da sie selbstbestimmt, flexibel und international anschlussfähig sei. Durch die bisherige Praxis könne die Schweiz in Krisensituationen rasch und glaubwürdig handeln, als verlässlicher Partner auftreten und ihre wirtschaftlichen Interessen wirksam schützen. Economiesuisse sieht die Stärke der schweizerischen Neutralität in ihrer Praxisorientierung und nicht in einer starren Fixierung in der Verfassung, was es zu bewahren gelte. Die Schweiz bedürfe eines modernen und flexibel anwendbaren Neutralitätsbegriffs. Economiesuisse erachtet den Gegenentwurf dabei als tragbare Antwort auf die Initiative, da er diesen praxisorientierten Ansatz reflektiere: der Gegenentwurf verankere die Grundzüge der schweizerischen Neutralität in der Verfassung, ohne dabei operative Einschränkungen betreffend Handlungsspielraum in der Aussen-, Sicherheits- oder Wirtschaftspolitik zu schaffen, bilde die bisherige Praxis realistisch ab und schaffe Rechtssicherheit. Darüber hinaus nehme der Gegenentwurf im Bereich der Neutralität ein politisches und gesellschaftliches Anliegen auf. Grundsätzlich seien gemäss economiesuisse bei jeder Anpassung auf Stufe Verfassung folgende Grundsätze zwingend zu respektieren: keine Beschneidung der internationalen Kooperationsfähigkeit der Schweiz; Erhalt einer flexiblen Sanktionspolitik; sowie keine Verengung auf eine starre Neutralitätsposition. All dies sei wichtig, damit insbesondere ein sicherheitspolitischer Dialog stattfinden könne, die Sanktionspolitik glaubwürdig bleibe, was für die Reputation des Finanz- und Wirtschaftsplatzes relevant sei, und keine selbstgewählte Isolation passiere, die die wirtschaftlichen Interessen gefährde und die geopolitische Position der Schweiz schwäche.

Alle drei Verbände lehnen die Initiative aufgrund der darin enthaltenen starren Definition der Neutralität und den damit verbundenen Einschränkungen der aussen-, wirtschafts-, sicherheits- und verteidigungspolitischen Handlungsfähigkeit der Schweiz ab. Insbesondere wird argumentiert, dass diese einschränkende Definition die Schweiz in eine Isolation führe. Sie belaste das Verhältnis zu Partnerstaaten, was weder wirtschaftlich noch sicherheitspolitisch im Interesse der Schweiz sei. Auch wäre eine adäquate Reaktionsfähigkeit bei unvorhersehbaren sicherheits- oder handelspolitischen Entwicklungen nicht mehr möglich. Die Stellungnehmenden betonen, dass die Schweiz aus Sicht der Wirtschaft eine Anpassungs- und Entscheidungsfreiheit benötige, um die Interessen der Schweiz, inklusive ihrer Industrie wirksam zu schützen.

4. Weitere Interessierte und Organisationen

Insgesamt haben 14 weitere Interessierte Stellungnahmen zum Gegenentwurf eingereicht. Dabei sind die Stellungnahmen von PRO SCHWEIZ und Komitee Neutralitätsinitiative beinahe identisch. Gleiches gilt für die Stellungnahmen von Bewegung für Neutralität und Bewegung für Neutralität Gruppe Zürich. Die Gegner des Gegenentwurfs lassen sich in zwei Gruppen gliedern: jene, die ihn als einschränkend

ansehen (Chance CH, Groupe de Réflexion, Mouvement européen Suisse, NeutRealität, Operation

Libero, Partei für Rationale Politik, Allgemeine Menschenrechte und Teilhabe (PARAT), Schweizerscher Friedensrat) und jene, die ihn als zu schwach beurteilen (Bewegung Neutralität, Bewegung

Neutralität Gruppe Zürich, Centre Patronal, Forschungsinstitut direkte Demokratie, Komitee

Neutralitätsinitiative, PRO SCHWEIZ). Dialogues @ Genève befürwortet grundsätzlich den Gegenentwurf, schlägt aber allgemein weitere Änderungen zur Schweizer Aussenpolitik in der Verfassung vor.

Neben den Stellungnahmen zum Gegenentwurf äussern sich mehrere zudem zur Initiative, wobei es auch hier Gegner und Befürworter gibt. Letztere lassen sich dabei der Gruppe zuteilen, die den Gegenentwurf als zu schwach erachtet, während die Gegner der Initiative auch den Gegenentwurf ablehnen. Nachfolgend werden die Argumente sowohl zum Gegenentwurf wie auch zur Initiative summarisch zusammengefasst.